Fallender Heizpilz trifft 23-Jährige: Opfer verklagt Feuerwehr

Beim Faschingsball der Feuerwehr erleidet eine Frau durch einen Heizpilz erleidet Verbrennungen zweiten Grades. Jetzt klagt sie auf 7.000 Euro Schmerzensgeld.
John Schneider |
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Streitgegenstand: ein Heizpilz. (Symbolbild)
Gero Breloer/dpa Streitgegenstand: ein Heizpilz. (Symbolbild)

Beim Faschingsball der Feuerwehr erleidet eine Frau durch einen Heizpilz Verbrennungen zweiten Grades. Jetzt klagt sie auf 7.000 Euro Schmerzensgeld.

Um Viertel nach zwei in der Nacht war beim Faschingsball der Feuerwehr in Dachau plötzlich Schluss mit lustig für Paola F. (23, Name geändert). Die Studentin wurde von einem umfallenden Heizpilz am linken Arm getroffen. Sie erlitt Verbrennungen zweiten Grades, hatte starke Schmerzen und musste ins Krankenhaus.

Verletzte Frau will Schmerzensgeld

Jetzt klagt die Studentin gegen die Feuerwehr als Veranstalter. Paola F. will ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro erstreiten. Dazu kämen materielle Schäden von 538 Euro. Was genau ist geschehen an diesem 4. Februar 2018? Den Unfallhergang will die Richterin am Landgericht mit Hilfe einiger Augenzeugen klären. Allesamt sind sie Freunde des Unfallopfers.

Sie berichten in weiten Teilen übereinstimmend, dass eine unbekannte Frau, offenbar stark alkoholisiert, gestolpert sei und gegen den Heizpilz fiel. Der kippte um und erwischte Paola F. am linken Arm. Schnell wurde klar, dass die Verletzung ärztlich versorgt werden musste. Paola F. kam ins Krankenhaus, unterzog sich wenige Tage später einer OP in einer Bogenhausener Klinik.

Frau klagt gegen Dachauer Feuerwehr

Die Wunde ist inzwischen gut verheilt. Aber die Schmerzen sind Paola F. geblieben. Ihr Arm, der bislang nicht zu seiner alten Stärke zurückgefunden habe, fühle sich an dieser Stelle taub an. „Ich spüre da nichts“, erklärt sie am Donnerstag vor Gericht. Die Veranstalter von der Dachauer Feuerwehr haben erst im Nachhinein von dem Unfall erfahren. Wer aber den Heizpilz umgestoßen hat, konnten sie bislang noch nicht herausfinden.

Für die Klägerin spielt das derzeit keine Rolle. Sie hält die Feuerwehr für haftbar. Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Veranstalter hätten nicht dafür gesorgt, dass der Heizstrahler standfest geblieben sei. Dem widersprechen die Vorstände der Dachauer Feuerwehr vehement. Es wurde mehrmals alles kontrolliert, der Heizpilz stand fest.

Stabil oder nicht stabil, genau das ist denn auch die entscheidende Frage. An der etwas abschüssigen Stelle vor dem Ludwig-Thoma-Haus sei es ein Leichtes gewesen, einen Heizpilz umzustoßen, sagt der Anwalt der Klägerin.

Die Gegenseite behauptet das Gegenteil. Immerhin sei so ein Heizpilz 35 bis 40 Kilo schwer. Wie es weitergehen soll, will die Richterin am 19. März bekannt geben.

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