Fahrlässige Tötung: Busfahrer fährt Fußgängerin (79) um
München - Es ist einer dieser Fälle, sagt der zuständige Amtsrichter, über die man eigentlich nicht gerne urteilt. Weil sie eine Tragödie sind und das, was angeklagt ist, jedem passieren könnte. Am 3.11.2015 fuhr der Fahrer Horst S. (56) am Pasinger Bahnhof mit seinem Linienbus los, nur wenige Meter später bog er links in die Irmonherstraße ab. Christel S. (79), die dort gerade die Straße überquerte, sah er nicht und fuhr sie um. Die Rentnerin starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Horst S. sitzt deshalb Montagnachmittag auf der Anklagebank. Fahrlässige Tötung ist der Vorwurf, S. hat Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt. Nicht, weil er die Tat leugnet, im Gegenteil, sofort nach dem Unfall hat er versucht, die Angehörigen zu erreichen. Mit der Tochter und dem Enkel von Christel S. hat er sich getroffen, eine Stunde geredet. Das sei gut gewesen, sagt er.
Der Schock sitzt tief: Horst S. kann nicht mehr Busfahren
Für Horst S. geht es um mögliche Gehaltseinbußen bis zu 450 Euro monatlich. 32 Jahre ist er Bus gefahren, doch seit dem Unfall kann er das nicht mehr. Selbst, wenn er nur als Fahrgast in einem Bus sitzt, zuckt er bei jedem Geräusch zusammen. Deshalb hat er sich zum Kontrolleur umschulen lassen. Weil er so lange im Betrieb ist, würde das für ihn kein niedrigeres Gehalt bedeuten – theoretisch. Bei einem Schuldspruch könnte sich der Arbeitgeber anders entscheiden.
Horst S. war langsam mit seinem Bus unterwegs. Zum Unfallzeitpunkt gerade einmal 10 km/h. Doch die Sonne blendete ihn, als er in die Straße einbog. Vorher habe er niemanden gesehen. Dann nahm er einen Schatten wahr, „ich hab sofort gebremst“. Doch für Christel S. war es zu spät.
Weil die Fußgängerin laut mehreren Zeugen nicht schaute, fordert die Verteidigerin Freispruch. Dem mag sich der Amtsrichter jedoch nicht anschließen. „Wenn man abbiegt, muss man immer besonders aufpassen.“ Sein Urteil fällt trotzdem milde aus: 30 Tagessätze à 65 Euro. „Das ist an der alleruntersten Grenze.“
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