Fahnder verstrickt sich im Rotlichtmilieu
MÜNCHEN - Undercover unterwegs: Ein Fahnder der Polizei ging eine Beziehung zu einer Prostituierte - und verletzte das Dienstgeheimnis. Wegen Strafvereitelung im Amt wurde er nun verurteilt: Er wurde aus dem Dienst entfernt.
Ein guter Sonderfahnder muss bis an die Grenzen des rechtlich Vertretbaren gehen. Das hatten seine Vorgesetzten dem Münchner Polizisten Andreas S. (46) erklärt. Doch der erfolgreiche Ermittler im Rotlichtmilieu hat diese Grenzen nach Ansicht seines Dienstherrn und des Bayerischen Verwaltungsgerichts am Ende weit überschritten. Die Disziplinarkammer entschied gestern, dass der zweifache Familienvater aus dem Dienst entfernt werden muss: „Die Vertrauensbasis ist absolut zerstört.“
Vorausgegangen war eine Verurteilung des Amtsgerichts München wegen Strafvereitelung im Amt, Betrug und Verletzung von Dienstgeheimnissen. Andreas S. soll eine Sachbeschädigung seiner Lebensgefährtin und eine Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein ihrer Tochter gedeckt, sowie zu privaten Zwecken den Dienstcomputer für Datenabfragen genutzt haben. In der Berufung hatte das Landgericht auf elf Monate zur Bewährung abgemildert.
Andreas S. erklärte gestern, sein damaliges Geständnis sei nur erfolgt, um die Chance auf eine Weiterbeschäftigung zu bekommen. Tatsächlich habe er nur einmal privat die Polizeidatenbank genutzt: „Ich wollte nachsehen, ob für meine Schwiegermutter ein Fahrverbot besteht.“ „Da hätten Sie sie selber fragen sollen“, konterte die Richterin.
Auf Abwege geriet der Polizist quasi im dienstlichen Auftrag: Als Sonderfahnder im Rotlichtmilieu ging er eine Beziehung zu einer Prostituierte ein, deckte sie noch, als sie seinen Dienstwagen beschädigte. Seine Verteidigerin argumentierte, dass sich nur so ein Vertrauensverhältnis zur Informantin aufbauen ließ. Das Vertrauen seines Dienstherrn hatte er damit aber gründlich enttäuscht. John Schneider
- Themen:
- Polizei