Fällt das Verbot für Marlboros "Maybe"-Kampagne?

Wegen Jugendschutz: Die „Maybe“-Kampagne hatte das Landratsamt auf den Plan gerufen. Doch vor dem Verwaltungsgericht wackelt der Bescheid.
von  John Schneider

München Wer raucht, ist entschlossener. Oder? „Don't be a maybe“, sei kein Vielleicht-Typ, mit diesem Slogan wirbt die Münchner Philip Morris GmbH für Marlboro. Das gefährdet Jugendliche und Heranwachsende, findet das Landratsamt. Im Oktober 2013 und dann noch einmal im April diesen Jahres beschied die Behörde, dass die Philip Morris GmbH nicht mehr so werben dürfe. Dagegen klagt der Tabakkonzern.

Grundlage des juristischen Disputs ist der § 22 des Tabakgesetzes. Darin steht das Verbot in der Werbung für Tabakerzeugnisse Bezeichnungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu verwenden, „die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen“.

Genau das tue aber die „Maybe“-Kampagne, so das Landratsamt. Mehr noch: Die Kampagne ziele direkt auf Jugendliche. Nur in dieser Zielgruppe scheint Wachstum möglich. Erwachsene seien ihrer Zigaretten-Marke überwiegend treu. Der Konzern habe sich selber mit dem Erfolg der Kampagne bei Jugendlichen gebrüstet.

Dennoch ist das Verwaltungsgericht  der vorläufigen Meinung, dass es auf die Kombination von Bildmotiv und Wort ankommt. „In dem Wortspiel allein können wir keine besondere Ansprache der Jugend erkennen“, erklärte der Vorsitzende Richter Uwe Schöffel. Und auf die „besondere Eignung“ komme es laut Gesetz eben an.

Die Entscheidung soll am Donnerstag bekannt gemacht werden.

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