Experte: Krailling-Aussage war "ein Eigentor"

Anwalt Adam Ahmed wirkte nervös, als sein Mandant Thomas S. vor Gericht aussagte - er soll bis zuletzt versucht haben, zu verhindern, dass er seine kruden „Ansichten“ kundtat.
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Der Münchner Strafverteidiger Thomas Pfister.
Torsten Huber Der Münchner Strafverteidiger Thomas Pfister.

Anwalt Adam Ahmed wirkte selbst nervös, als sein Mandant Thomas S. vor Gericht aussagte. Angeblich hatte er bis zuletzt versucht, zu verhindern, dass der mutmaßliche Täter von Krailling seine kruden „Ansichten“ kundtat.

München - „So eine Aussage ist bestimmt nicht auf Anraten eines Anwalts geschehen, dafür war sie schlicht zu dumm“, sagt der Münchner Strafverteidiger Thomas Pfister. „Es sieht ganz danach aus, als hätte der Angeklagte auf eigene Faust ausgesagt, weil er die Aussichtslosigkeit seiner Situation erkannt hat und nun wild um sich schlägt.“

Die Beweislage ist ohnehin erdrückend. Ein Verteidiger kann in diesem Fall nicht viel machen. Auch bei einem Geständnis und mit dem Demonstrieren von Reue muss er mit Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld rechnen. Was auch immer ThomasS. erreichen wollte – geklappt hat das nicht.

„Er hat mit seiner Aussage das Bild, das man von ihm hatte, noch zementiert“, sagt Anwalt Pfister. Durch die Art, wie er von den Opfern sprach („Das müssen Sie Sharon selbst fragen“) habe er „eine Kaltblütigkeit und Herzlosigkeit gezeigt, die bekräftigt, dass er der Täter ist“.

Insofern habe Thomas S. „der Staatsanwaltschaft in die Hände gespielt“. Der ganze Auftritt sei „ein Eigentor“. Der Prozess verlängert sich nun mindestes bis 17. April.

 

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