Europäisches Patentamt: Mitarbeiter streiken

Im Europäischen Patentamt brodelt es. Mitarbeiter sehen ihre Grundrechte unterlaufen – bei Krankmeldungen will der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen einen Arzt hinzuziehen.
München - Mitarbeiter des Europäischen Patentamts (EPA) streiken seit Mittwoch gegen geplante Kontrollen bei Krankmeldungen und gegen eine Änderung ihres Streikrechts. Vor der EPA-Zentrale in München demonstrierten am Mittag viele Beschäftigte: Mit den Maßnahmen würden „Grundrechte unterlaufen“. Das Patentamt will Mitarbeiter nach einer Krankmeldung im Verdachtsfall zu einem Arzt schicken können, der sie untersucht.
EPA-Sprecher Oswald Schröder bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Der Krankenstand sei bis zu 30 Prozent höher als in anderen internationalen Organisationen. Aber eine Kontrolle solle es nur in extremen Ausnahmefällen geben, betonte er: „Es ist die allerletzte Maßnahme dann, wenn ein Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen wiederholt der Arbeit ferngeblieben ist.“ Wenn ein kranker Mitarbeiter zwischen 10.00 und 12.00 Uhr oder zwischen 14.00 bis 16.00 Uhr über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar sei, solle es Konsequenzen geben. Die Mitarbeiter selbst sehen in den geplanten Regelungen hingegen ein „unwahrscheinliches Misstrauen“, wie ein Demonstrant vor dem EPA sagte. „Dahinter steht der Glaube: Das Personal macht blau.“
Das EPA beschäftigt 7000 Mitarbeiter, 4000 davon in München. Zu der Demonstration waren viele auch von den Standorten Den Haag, Berlin und Wien angereist. Die Kritik entzündet sich dem Vernehmen nach nicht zuletzt an der Amtsführung von Präsident Benoît Battistelli, der seit 2010 an der Spitze des EPA steht und dessen Stil deutlich von dem seiner Vorgänger abweichen soll. Der Verwaltungsrat berät nun über entsprechende Beschlussvorlagen Battistellis. Sollte das oberste Gremium der von 38 Staaten getragenen Einrichtung grünes Licht geben, kann der Präsident die Ausführungsbestimmungen festlegen.
Beim Streikrecht will der Präsident, dass jeder Mitarbeiter auch ohne gewerkschaftliche Bindung eine Urabstimmung beantragen kann, die dann von aber einem paritätisch besetzten Gremium organisiert wird. Damit wäre der Gewerkschaft der EPA-Mitarbeiter IGEPA die Urabstimmung aus der Hand genommen. EPA-Sprecher Schröder sagte: „Wir haben uns an den Standards der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) orientiert.“