Pfandstreit um alkoholfreien Gin beendet: Regierung schafft Klarheit – Münchner "The Duke" profitiert

Der Streit um Pfand auf alkoholfreien Gin sorgte bundesweit für Diskussionen. Nun hat die Regierung das Gesetz angepasst – und Produkte wie den Münchner "The Duke Entgeistert" vom Pfand befreit.
von  Niclas Vaccalluzzo
Maximilian von Pückler mit seinem „Entgeistert“-Gin. Der Gründer hatte sich mehrmals öffentlich zur Pfanddebatte geäußert.
Maximilian von Pückler mit seinem „Entgeistert“-Gin. Der Gründer hatte sich mehrmals öffentlich zur Pfanddebatte geäußert. © The Duke

Gute Nachrichten für den Münchner Gin "The Duke": Nach einem Rechtsstreit rund um eine Pfandpflicht für alkoholfreie Spirituosen hat die Regierung kürzlich eine gesetzliche Klarstellung beschlossen. Der alkoholfreie Gin der Destillerie und auch die Alternativen anderer Hersteller sind künftig von der Pfandpflicht ausgenommen.

Eine lebhafte Debatte entstand, nachdem die AZ und anschließend Medien in ganz Deutschland über den Rechtsstreit der Aschheimer The-Duke-Destillerie mit einem "Wettbewerbsverband" berichteten. Der Verband "Sozialer Wettbewerb" aus Berlin klagte letztes Jahr gegen den Ginhersteller, unter anderem weil der für seinen alkoholfreien Gin "Entgeistert" keinen Pfand verlangte.

Rechtsstreit löste bundesweite Debatte aus

"Als das ursprüngliche Pfandgesetz geschaffen wurde, gab es alkoholfreie Spirituosen noch gar nicht", erklärt The-Duke-Gründer Maximilian von Pückler. Das 2003 eingeführte Gesetz sah nur Ausnahmen für Spirituosen mit Alkohol vor.

In zweiter Instanz verlor The Duke vor Gericht. Die Folge: Der Verkauf musste sofort gestoppt werden. Die Konsequenzen für das Unternehmen seien erheblich gewesen, teilt Pückler mit. "Durch Auslistungen im Handel, Umsatzeinbrüche sowie Gerichts- und Verfahrenskosten entstand ein wirtschaftlicher Schaden von rund 68.000 Euro." Zudem musste Pückler seine Gin-Alternative in teure Tonflaschen füllen – die wiederum pfandbefreit waren.

Mit der beschlossenen Anpassung bleiben Alkoholalternativen mit bis zu 1,2 Volumenprozent generell pfandfrei. Gültig wird die Regelung ab dem 12. August 2026. "Diese Entscheidung zeigt, dass öffentlicher Dialog und sachliche Argumente Wirkung entfalten können", sagt Pückler.

Der Gin von The Duke wird in der Destillerie in Aschheim hergestellt.
Der Gin von The Duke wird in der Destillerie in Aschheim hergestellt. © Katja Schubert/The Duke

Öffentliche Kampagne macht Druck

Auf Anfrage der AZ sah das zuständige Bundesumweltministerium im Juli 2025 noch keine Möglichkeit einer Pfandbefreiung für alkoholfreie Spirituosen. Offenbar hat die öffentliche Debatte inzwischen Wirkung gezeigt. Pückler selbst meldete sich immer wieder zu Wort und startete die Kampagne "Gin als Protest".

"Viele Menschen aus der Branche, aus der Gastronomie, aus den Medien und aus der Politik haben dadurch die Problematik sichtbar gemacht", sagt Pückler. "Wir freuen uns, dass aus einer schwierigen Situation am Ende eine Lösung entstanden ist."

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