Erwischt: Junge Diebesbande räumt Sportartikel-Lager aus

Zwei 18 und zwei 17-jährige junge Männer sind der Münchner Polizei ins Netz gegangen. Die Diebesbande hatte einen Lagerraum eines Münchner Kaufhauses ausgeräumt und Sportartikel geklaut.
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Der WM-Ball Jabulani: Auf Sportartikel hatte es die Diebesbande abgesehen
dpa Der WM-Ball Jabulani: Auf Sportartikel hatte es die Diebesbande abgesehen

MÜNCHEN - Zwei 18 und zwei 17-jährige junge Männer sind der Münchner Polizei ins Netz gegangen. Die Diebesbande hatte einen Lagerraum eines Münchner Kaufhauses ausgeräumt und Sportartikel geklaut.

Die junge Herren wollten wohl auf der Merchandise-Welle der Fußball-WM mitschwimmen: Bereits am Samstag bemerkten Kaufhausdetektive eines großen Warenhauses in der Fußgängerzone, dass aus dem Zentrallager diverse Sportartikel gestohlen worden waren. Daraufhin installierten sei eine Videoanlage.

Am Abend des Mittwochs, 30.06.2010, konnte ein Ladendetektiv die Täter mit der Videokamera bei Tatausführung beobachten. Als er sie im Lagerraum stellen wollte, flohen die vier jungen Männer. Der Detektiv verfolgte sie bis zum Sendlinger-Tor-Platz. Auf dem Weg dorthin bekam er von einer Passantin den Hinweis, dass die Täter mit einem dort abgestellten Pkw gekommen seien. Dieser Pkw auf die Mutter eines 18-jährigen Münchners zugelassen. In dem Pkw, der durch die Mutter geöffnet wurde, befand sich eine Ausweiskopie eines 17-jährigen Irakers sowie diverses Diebesgut. Die beiden jungen Männer konnten kurze Zeit später festgenommen werden. Anhand der Videoaufzeichnungen wurden sie als Täter identifiziert.

In den anschließenden Vernehmungen benannten sie einen 18- jährigen Iraker sowie einen 17-jährigen Kosovaren, die ebenfalls bei dem Diebstahl mitgewirkt hätten.

Auch diese Mittäter wurden von Polizeibeamten in ihren jeweiligen Wohnungen angetroffen und festgenommen. Dabei wurde weiteres Diebesgut aufgefunden und sichergestellt.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere Zehntausend Euro.

Die überwiegend geständigen Täter werden zur Stunde dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt.

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