Erpressung vom Gefängnis aus

Sogar von ihren Gefängniszellen aus sollen sie mit Drogen gehandelt und Schutzgelder erpresst haben. Die beiden Angeklagten sollen zur Russenmafia gehören. Sie schweigen zu den Vorwürfen.
von  Abendzeitung
Angeklagter Nikolaus M. (31)
Angeklagter Nikolaus M. (31) © Torsten Huber

MÜNCHEN - Sogar von ihren Gefängniszellen aus sollen sie mit Drogen gehandelt und Schutzgelder erpresst haben. Die beiden Angeklagten sollen zur Russenmafia gehören. Sie schweigen zu den Vorwürfen.

Erhöhte Sicherheitsstufe vor dem Münchner Landgerichtssaal 277: Ausweis- und Personenkontrollen, Schlüsselanhänger, die als Waffen dienen könnten, müssen vor der Tür abgegeben werden. Die Angst vor dem langen Arm des russischen Paten Alexandre Bor, der wegen Totschlags zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt und 2006 in seine Heimat abgeschoben wurde, ist immer noch groß.

Obwohl die Angeklagten Alexander B. (32) und Nikolaus M. (31) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stehen, meinen ihre beiden Strafverteidiger Kai Wagler und Bernd Gutowski: „Das sind nur kleine Fische.“ Laut Staatsanwaltschaft gehörten die Angeklagten zum Paten Bor. Sogar von ihren Gefängniszellen aus sollen sie mit Drogen gehandelt und Schutzgelder erpresst haben. Das Geld ging in die Kasse des so genannten „Obschtschjak“ nach Russland. Damit werden inhaftierte Mafia-Mitglieder und deren Familien finanziert.

Nikolaus M. soll eine Statthalter-Funktion gehabt haben. Von seiner Zelle in der JVA-Bernau habe er 2009 Gelder nach Moskau transferiert. Alexander B. soll seine „rechte Hand“ gewesen sein. Laut Anklage handelten sie mit Drogen und drohten Leuten Prügel an, wenn diese sich weigerten, Schutzgelder zu bezahlen. Alexander B. hat zur Tarnung ein Fitnessstudio und sein Komplize soll einen Fight-Club betrieben haben. Beide hüllen sich zu den Vorwürfen in Schweigen.

th

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