Erotik-Anzeigen im Teletext: Ein Fall für den Richter

„Rüstige Rentnerin mit großer Oberweite”: Darf SPORT1 für Telefonsex-Dienste auf Texttafeln werben? Die Aufsichtsbehörde denkt an die Kinder - und sagt nein.
John Schneider |
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„Rüstige Rentnerin mit großer Oberweite”: Darf SPORT1 für Telefonsex-Dienste auf Texttafeln werben? Die Aufsichtsbehörde fürchtet, dass sich auch Kinder das ansehen – und sagt nein.

MÜNCHEN - Die Texte sind überaus eindeutig. „Lesbenspiele” werden angekündigt. Oder: „Rüstige Rentnerin mit großer Oberweite.” Solche und ähnliche Anzeigen für Erotikdienste fanden und finden sich auf den Teletextseiten von Sport1 (früher DSF) – zum Unwillen der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, die den Jugendschutz gefährdet sieht. Sie will solche Anzeigen untersagen lassen.
Gegen einen dementsprechenden Bescheid zog der Sender jetzt vor Gericht.

Zwar hatte es vor der gestrigen Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Gespräche zwischen den beiden Parteien gegeben. Aber die Hoffnung des Gerichts, dass ein Vergleich nahe ist, erfüllte sich zunächst nicht.
Zwar hat Sport 1 sein Teletext-Angebot umgekrempelt. Aber die Vertreter der Aufsichtsbehörde sind nicht zufrieden. „Der Zweck des Bescheids ist dadurch nicht erfüllt”, stellten sie gestern zu Beginn der Verhandlung klar.

Die Befürchtung der Landeszentrale, die Werbung auf den Teletext-Seiten für (verschiedene) Sexualpraktiken könnte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden, bestünde weiter.
Bereits im März 2009 war die beauftragte Prüfgruppe der Freiwilligen Selbstkontrolle Medien zu dem Schluss gekommen, dass die Ausstrahlung der Erotikseiten gegen das Jugendmedienschutzgesetz verstoße. Das Lesen solcher Anzeigen würde Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren „sozial-ethisch desorientieren”.

Anders gesagt, sie kommen auf dumme Gedanken. Begründung: Die Kinder können Darstellungen, die einen breiten sexuellen Erfahrungsfundus voraussetzen überhaupt nicht einordnen.
Da helfe es auch nicht, dass Begriffsverfremdungen oder Verfremdungen durch Zeichen wie XXX verwendet werden.

Die Anzeigen bleiben anzüglich, Sexualität werde einseitig funktionalistisch dargestellt. Als Beispiel führten die Prüfer die Seite 618 an: Mit „Junge Frau kann nicht nur Französisch natur” wurde da für einen Telefon-Dienst geworben. Dazu wurde die grob gerasterte Grafik einer nackten weiblichen Brust gezeigt. Sport 1 kritisierte im Gegenzug, dass die Vorgaben der Gegenseite wenig konkret seien. Wie die Teletext-Seiten aussehen sollen, die man genehmigen würde, sei von der Landeszentrale nie gesagt worden.

Ein Urteil soll es in zwei Wochen geben.

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