"Erniedrigt": DJane nach Toiletten-Besuch in München von Drogenfahndern durchsucht

Die schottische Künstlerin und Musikproduzentin Hannah Laing (31) wird ihren letzten Besuch in München wohl nicht so schnell vergessen. Wie mehrere Medien berichteten, setzten Drogenfahnder die DJane und deren Cousine auf einem Open-Air-Festival fest und unterzogen beide einer intensiven Leibesvisitation.
Sie habe sich "erniedrigt" und "beschämt" gefühlt, schrieb Hannah Laing auf Instagram. Als DJane stand die Schottin am 9. Mai beim "Isle of Summer Opening", Münchens größter Open-Air-Reihe, auf der Galopprennbahn vor Tausenden Fans auf der Bühne. Anschließend machte sie sich gemeinsam mit ihrer Cousine auf den Weg zu den Toiletten – dort begann der Ärger.
Die beiden jungen Frauen steuerten die Reihe von Dixi-Toiletten an. Weil der Andrang groß gewesen sei, habe man sich entschlossen, gemeinsam eine der Kabinen zu betreten, schilderte Hannah Laing ihre Erlebnisse auf Instagram. Auf einem Schild an den Toiletten wurde darauf hingewiesen, dass die Kabinen nur einzeln betreten werden dürfen. Zudem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Konsum von Betäubungsmitteln nicht toleriert werde und Verstöße angezeigt würden. Den auf Deutsch verfassten Hinweis hätten die Schottinnen jedoch nicht verstanden.
Cousine weint vor Scham
Als sie und ihre Cousine die Toilette wieder verlassen hätten, seien sie von vier Beamten abgeführt worden, so die Schilderung der DJane. Anschließend seien beide in ein Zelt gebracht worden, wo eine Leibesvisitation stattgefunden habe. Die Musikerin schrieb dazu auf Instagram: "Eine Beamtin hielt meine Hände fest und eine andere führte eine invasive Durchsuchung meines ganzen Körpers durch, auch in meiner Unterwäsche (vorn und hinten), wobei sie wirklich überall tastete." Ihre Cousine habe vor Scham geweint.
Das Polizeipräsidium verteidigte das Vorgehen seiner Beamten. "Wenn zwei Drogenfahnder zwei Personen in einer Toilettenkabine verschwinden sehen, weckt das einen Verdacht", sagte Polizeisprecher Werner Kraus. Zudem erklärte die Polizei: "Die Sichtung auch von Intimzonen im Rahmen der körperlichen Durchsuchungen ist rechtlich grundsätzlich zulässig." Verbotene Substanzen wurden nach bisherigen Erkenntnissen offenbar nicht gefunden. Hannah Laing habe bislang weder Anzeige gegen die Polizei erstattet noch eine offizielle Beschwerde beim Polizeipräsidium eingereicht.