Ermittlungen gegen Waffenverkäufer wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Händler der Amok-Pistole ausgeweitet. Bislang ging es nur um einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Frankfurt/München - Gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Amok-Pistole von München wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Das Amtsgericht Marburg habe den Haftbefehl auf fahrlässige Tötung in neun Fällen sowie auf fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen ausgeweitet, sagte der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, Georg Ungefuk, in Frankfurt. Gegen die Freundin des 31-Jährigen werde weiterhin wegen Beihilfe zu Waffendelikten ermittelt.
Überprüfung des Verkäufers lieferte die Hinweise auf Fahrlässigkeit
Der Haftbefehl war zunächst nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz erlassen worden. Die Überprüfung der sichergestellten Kommunikation des mutmaßlichen Waffenhändlers aus dem Darknet - dem anonymen Bereich des Internets - habe jedoch Hinweise auf Fahrlässigkeit ergeben, sagte Ungefuk.
Anhaltspunkte, dass der 31-jährige Marburger wusste, was der Amok-Schütze mit der Waffe vorhatte, gebe es nicht. Weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen nannte Ungefuk nicht.
Händler sitzt seit August in U-Haft
Der mutmaßliche Waffenhändler war Mitte August in Marburg bei einem Scheingeschäft überführt worden. Seither sitzt der arbeitslose Verkäufer in U-Haft. Er soll dem Amokläufer von München eine Pistole samt Munition für 4350 Euro verkauft haben. Damit hatte der 18-Jährige am 22. Juli in München neun Menschen und sich selbst erschossen.