Erlaubnis entzogen: Waffenverbot für Münchner!

Die Kriminalität an der Isar stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Immer mehr Waffenbesitzer bekommen deswegen die Erlaubnis entzogen: Drei Fälle
von  John Schneider
Haufenweise Waffen: Ein Blick in die Waffenkammer des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR). Kein Zweifel, die Stadt rüstet ab.
Haufenweise Waffen: Ein Blick in die Waffenkammer des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR). Kein Zweifel, die Stadt rüstet ab. © imago

MÜNCHEN - München ist sicher. Zu sicher. Jedenfalls, wenn man sich bewaffnen will, um sich oder sein Geschäft zu schützen. Die Kriminalität an der Isar stagniert seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau. Die Dringlichkeit privaten Waffenbesitzes schwindet damit in den Augen der Stadtverwaltung. Das gilt auch für die 579 Juweliere, die bekanntlich mit besonders wertvollen Dingen umgehen.

Das bekam jetzt unter anderem ein Münchner Juwelier zu spüren. Nachdem er in den 70er Jahren bereits einmal einen Waffenschein besaß, wollte er sich aus geschäftlichen Gründen erneut bewaffnen.

Doch die Behörde lehnte ab. Die Polizei sehe keine überdurchschnittliche Bedrohung. Trotz der wertvollen Ware. Schusswaffen würden sowieso nicht zur Gefahrenabwehr taugen, da sie bei einem Überraschungsangriff nicht nicht schnell genug gezogen werden können. Schüsse in der belebten Innenstadt stellen zudem eine Gefahr für Unbeteiligte dar. Und mit Transporten sollten Juweliere professionelle Sicherheitsunternehmen nach Ansicht der Experten beauftragen.

Wer darf alles eine Waffe besitzen? Die Kriterien

Als „sehr tendenziös“ empfand der Münchner Kläger die Argumentation der Gutachter, erklärte er gestern im AZ-Gespräch. Der renommierte Schmuckhändler, er möchte anonym bleiben, vermutet dahinter einen politischen Willen.

„Zu 80, 90 Prozent werde ich keine Erlaubnis bekommen“, ahnte der Münchner Juwelier nach der Verhandlung. Seine Ahnung täuschte ihn nicht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, wie gestern zu erfahren war.

Er war nicht der Einzige, der mit seinem Waffenwunsch vor Gericht scheiterte. Ein weiterer Münchner Schmuck- und Uhrenhändler konnte die Richter ebenfalls nicht von der Notwendigkeit überzeugen, dass er eine Waffe zum Schutz seiner wertvollen Ware braucht.

Im dritten Fall – dem Waffenwunsch des Ex-Managers (84) eines bayrischen Automobilzulieferers – gab es nach Informationen des Verwaltungsgerichts kein Urteil. Die Parteien haben sich demnach bei dem Mann, der sich mit der Waffe vor Attentätern, Geheimdiensten und der Russenmafia schützen wollte, auf einen Kompromiss einigen können. Die Waffe darf er behalten, aber keine Munition mehr kaufen.

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