Entschädigung für Bombenschäden: Die Kriterien der Stadt
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München - Die Stadt München hat zwei Wochen nach der Sprengung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg einen Kriterienkatalog für Entschädigungszahlungen an betroffene Anwohner und Hausbesitzer festgelegt. Nur wenn die entstandenen Schäden nicht versicherbar waren und wenn Versicherungen nicht auf Kulanzbasis zahlten, seien finanzielle Hilfen möglich, teilte die Stadt am Dienstag mit.
Zudem biete die öffentliche Hand nur Hilfe zur Selbsthilfe für soziale Härtefälle. Ein Anspruch auf vollständigen Ausgleich bestehe nicht. Bis 28. September können Betroffene bei der Stadt noch ihre Ansprüche anmelden. Anschließend will die Stadt mit dem Freistaat über Finanzhilfen verhandeln.
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