Entlastender Zeuge

91. Prozesstag im Mordprozess Böhringer: Der Münchner Rechtsmediziner Jiri Adamec (33) entkräftete vor dem Münchner Schwurgericht den für den Angeklagten Benedikt T. (33) belastenden Linkshänder-Test.
von  Abendzeitung
Angeklagter: Benedikt T. (33) vor Gericht.
Angeklagter: Benedikt T. (33) vor Gericht. © Torsten Huber

MÜNCHEN - 91. Prozesstag im Mordprozess Böhringer: Der Münchner Rechtsmediziner Jiri Adamec (33) entkräftete vor dem Münchner Schwurgericht den für den Angeklagten Benedikt T. (33) belastenden Linkshänder-Test.

Wahrscheinlich ist, dass die Tat mit der dominierenden Hand durchgeführt worden ist“, sagte Adamec am Donnerstag vor Gericht. Folglich muss der Täter Rechtshänder sein.

Benedikt T. soll am 15. Mai 2006 seine millionenschwere Tante Charlotte Böhringer erschlagen haben. Sie starb durch 25 Schläge mit einer bislang unbekannten Tatwaffe gegen den Kopf. Ein Gutachter aus der Schweiz stellte mit einer aufwändigen 3-D-Tatortrekonstruktion fest, dass die letzten vier bis fünf Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden. Demnach war der Täter Rechtshänder.

Benedikt T. ist aber Linkshänder. Wie berichtete erstellte Thomas Jung, Professor der Psychiatrischen Abteilung im Klinikum rechts der Isar, ein Linkshänder-Gutachten. Die zentrale Frage: Hat der Täter das Schlagwerkzeug nach 20 Schlägen mit links in die rechte Hand genommen? Jung: „Ich kann mir gut vorstellen, dass er bei den Schlägen die Seiten gewechselt hat.“ Zudem hatte der Angeklagte bei einem Test den Besen mit rechts geführt.

Seitenwechsel "unwahrscheinlich"

Einen Seitenwechsel hält dagegen der Rechtsmediziner Adamec für „unwahrscheinlich“ und erläuterte es an einem 400-Meter-Sprint. Der Mensch könnte bei Ereignissen, die knapp unter einer Minute liegen, maximale Leistung erbringen. Länger als eine Minute hätte der Täter für die 25 Schläge nicht benötigt: „Denkbar ist auch, dass der Täter am Anfang die Schläge sehr intensiv ausgeführt hat. Danach konnte sich das Opfer nicht mehr wehren und für die letzten Schläge war kein Zeitdruck mehr für den Täter da.“ Also hätten dann auch keine Ermüdungserscheinungen auftreten können.

Falls bei dem damals 31-jährigen Angeklagten, der körperlich fit ist, eine Ermüdung im linken Arm eingetreten sein sollte, würde dies nicht automatisch bedeuten, dass er die Hand unter den Schlägen gewechselt habe: „Bei so einem Ereignis werden automatisch körperliche Reserven frei.“ Und die Ermüdung würde in so einer extremen Situation später eintreten.

Am Freitag sollen die Verteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach sowie Oberstaatsanwalt Martin Kronester nochmals ihre Plädoyers halten. Die Verteidigung wird wieder Freispruch und Kronester lebenslängliche Haft fordern.

Torsten Huber

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