Elfjährige gewürgt: Ankläger fordern über 12 Jahre Haft

Versuchter Mord an einem elfjährigen Mädchen sowie versuchter Totschlag an einem Betrunkenen - gleich zwei Gewalttaten wirft die Staatsanwaltschaft dem Obdachlosen Damian C. (27) vor.
John Schneider |
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Der Angeklagte beim Prozessauftakt.
Foto: Sven Hoppe/dpa Der Angeklagte beim Prozessauftakt.

Versuchter Mord an einem elfjährigen Mädchen sowie versuchter Totschlag an einem Betrunkenen - gleich zwei Gewalttaten wirft die Staatsanwaltschaft dem Obdachlosen Damian C. (27) vor. Die Staatsanwältin fordert deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und acht Monaten.

München -  Der Mann, der zur Tatzeit meist in einem Baumhaus in Pasing übernachtete, hatte eine ihm unbekannte Elfjährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt (AZ berichtete). Das gibt er zu. Aber er habe das Kind nicht töten wollen. Die Antwort auf die Frage nach seinem Motiv bleibt der Mann allerdings schuldig.

Der 27-Jährige hatte das Mädchen unter dem Vorwand, ein Kollege habe sich verletzt, in ein Gebüsch an den Pasinger Bahngleisen gelockt. Laut Staatsanwaltschaft, weil er sich an dem Kind vergehen wollte. Außerdem sei der Pole frustriert gewesen, weil es ihm nicht gelungen war, in Deutschland Fuß zu fassen.

Er nahm das Kind in den Schwitzkasten, bis es bewusstlos wurde. Erst als Zeugen hinzukamen, habe er von ihr abgelassen.

Die Elfjährige kam wieder zu sich, nahm ihren Hund und ging nach Hause. Völlig aufgelöst und ohne Hose stand sie wenig später dort vor der Tür.

Seitdem ist in der Familie nichts mehr, wie es war. Das Mädchen leidet weiter psychisch sehr unter der Tat, musste sogar die Schule wechseln, berichtet ihre Mutter im Prozess. Sie selbst habe ebenfalls Probleme in ihrem Beruf als Lehrerin bekommen.

Versuchter Totschlag mit einer Steinplatte

Einige Tage später hatte Damian C. einem Mann eine Steinplatte gegen den Kopf geschlagen. Für die Ankläger ein Fall von versuchtem Totschlag.

Für die Verteidigung ist der Schlag mit der Platte wie der Fall des gewürgten Mädchens nur eine gefährliche Körperverletzung. Für beide Taten zusammen seien fünf Jahre Haft genug.

Das Urteil ergeht am 5. Dezember.

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