Eisenbahngesellschaft zieht gegen S-Bahn-Veto vor Gericht

Nürnberg - Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) legt Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern ein, welche die Vergabe des Netzes an die Briten untersagt hatte.
Die Vergabekammer habe weder den Angebotspreis noch die Qualität des Angebots oder die Auswahl des britischen Unternehmens als wirtschaftlichsten Anbieter beanstandet, teilte die BEG am Mittwoch mit. Nach Ansicht der Vergabekammer habe das Unternehmen lediglich seine finanzielle Leistungsfähigkeit formal nicht korrekt nachgewiesen. "Diese Lesart ist aus unserer Sicht rechtlich unzutreffend und hat uns daher überrascht", sagte BEG-Geschäftsführer Johann Niggl. "Nicht zuletzt um die im Beschluss enthaltenen rechtlichen Grundsatzfragen für künftige Wettbewerbsverfahren zu klären, gehen wir daher in die zweite Instanz."
Der Geschäftsführer der National Express Rail GmbH, Tobias Richter, hatte sich bereits am Dienstag über die Zweifel der Kammer gewundert: "Wir sind schließlich ein Unternehmen mit 40 000 Beschäftigten. Seit vielen Jahren erwirtschaften wir ein positives Jahresergebnis."
Die BEG hatte National Express im Februar den Zuschlag für den Betrieb des S-Bahn-Verkehrs im Großraum Nürnberg von Dezember 2018 bis Dezember 2030 erteilt. Die Entscheidung hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil erstmals seit der Bahnregionalisierung im Jahr 1996 einem privaten Bahnbetreiber ein komplettes Großstadt-S-Bahn-Netz übertragen wurde.