Eisbach-Sprung mit Folgen: So teuer wird der Rettungseinsatz in München

Ein Sprung in einen See, einen Bach oder einen Fluss – und sich anschließend klammheimlich davonschleichen. So etwas kann richtig teuer werden, wenn deshalb Rettungskräfte unnötigerweise zu einem Großeinsatz ausrücken müssen – wie zuletzt wegen zweier vermisster Schwimmer im Eisbach im Englischen Garten.
Je aufwendiger der Einsatz, umso höher die Kosten
Grundsätzlich gilt: Je mehr Aufwand und je mehr Personal, umso höher fällt am Ende die Rechnung aus. Fällig werden zwischen 55 und 60 Euro pro Stunde und eingesetztem Feuerwehrmann oder Polizeibeamten. Ein Notarzt kostet im Schnitt mindestens 75 Euro die Stunde. Wenn man die Gesamtkosten für mehrere Dutzend Leute von Polizei, Feuerwehr, Wasserwacht und DLRG zusammenrechnet, kommen schnell einige Tausend Euro zusammen – je nach Dauer des Einsatzes.

Helikoptereinsatz kostet 4000 Euro
Noch teurer wird es, wenn bei der Suche nach einem Vermissten ein Helikopter zum Einsatz kommt. Das Präsidium berechnet pro Flugstunde eines Polizeihubschraubers 4000 Euro. Dazu kommt die Crew im Helikopter, bestehend aus Pilot, Co-Pilot und gegebenenfalls einem Bordtechniker. "Das sind 59 Euro pro Mann und Stunde", sagt Polizeisprecher Ralf Kästle.
Macht unter dem Strich weitere knappe 200 Euro. "Unsere Rettungshubschraubereinsätze werden nach Flugminuten abgerechnet", sagt ADAC-Sprecher Jochen Oesterle, "und normalerweise von den Krankenkassen bezahlt".

Abgerechnet wird pro Flugminute
Im Durchschnitt wird eine Flugminute mit 100 bis 150 Euro vergütet. "Ein Rettungshubschraubereinsatz kann von einigen Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro kosten", so der ADAC-Sprecher.
Bei der Berufsfeuerwehr sind pro Einsatzstunde und Mann beziehungsweise Frau knapp 55 Euro fällig. Sind dann auch noch besondere Spezialisten notwendig, wie beispielsweise die Strömungstaucher der Berufsfeuerwehr, wird die Rechnung deutlich höher. Taucher oder Höhenretter arbeiten im Team. Dazu kommt deren Spezialausrüstung.
Drohnen helfen bei der Suche
Immer öfter setzen Polizei und Feuerwehr bei der Suche nach vermissten Personen Drohnen ein. Die sind billiger als ein Helikopterflug. Laut bayerischer Gebührensatzung können dabei Betriebskosten zwischen 50 und 75 Euro anfallen.

Ein Gerätewagen der Feuerwehr kann laut Kostensatzung je nach Ausrüstung zwischen 60 und 200 Euro kosten. Ein Mehrzweckboot zur Absuche von Gewässern macht etwa 90 Euro. Abgerechnet wird bei Einsätzen der Berufsfeuerwehr pro "gefahrenem Kilometer beziehungsweise Minute", erklärt Tobias Reuther, Sprecher beim Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Bei Missbrauch kann es teuer werden
Die polizeiliche Suche nach Vermissten sowie medizinisch notwendige Rettungseinsätze sind in Bayern grundsätzlich kostenlos. Normalerweise übernimmt die Rechnung dann der Staat, also der Steuerzahler.
Aber es gibt auch Ausnahmen: "Wer beim Polizeinotruf oder der Integrierten Leitstelle (ILS) von Feuerwehr und Rettungsdienst bewusst falsche Angaben macht", so Polizeisprecher Ralf Kästle, "kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden." In solchen Fällen kann es auch passieren, so der Polizeisprecher, dass der Betreffende "die Kosten des missbräuchlich veranlassten Einsatzes zu tragen hat".
Das Präsidium hat in den letzten Jahren schon einige Rechnungen an Verursacher von unnötigen Einsätzen verschickt – beispielsweise wegen zweier S-Bahn-Surfer, nach denen eine Bahnstrecke mit einem Polizeihubschrauber abgesucht werden musste. Bei der Berufsfeuerwehr München wurde dagegen nach eigenen Angaben in den vergangenen fünf Jahren kein einziger Einsatz einem Verursacher in Rechnung gestellt.

Im Notfall immer 110 oder 112
Feuerwehr und Polizei weisen ausdrücklich darauf hin, dass niemand, der in gutem Glauben den Notruf verständigt, damit rechnen muss, später eine Rechnung präsentiert zu bekommen, wenn sich herausstellt, dass alles ein Irrtum war. Ausnahme: Die Person handelt bei der Meldung nachweisbar "grob fahrlässig" oder hat unter Vorsatz "böswillig alarmiert", so KVR-Sprecher Tobias Reuther.
Die Münchner Polizei prüft momentan in gleich zwei aktuellen Fällen, ob die Kosten für groß angelegte Suchaktionen den beiden Verursachern aufgebrummt werden können. In beiden Fällen handelt es sich um Männer, die kürzlich im Englischen Garten im Eisbach verschwanden.
Zwei unnötige Einsätze innerhalb weniger Tage
Ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim feierte Ende Juni mit Freunden in der Nähe der Tivolibrücke. Er sprang ins Wasser und kam nicht mehr zurück. Seine Begleiter suchten das Ufer ab, fanden ihn aber nicht und schlugen deshalb Alarm. Eine groß angelegte Suchaktion mit Dutzenden Polizisten und Feuerwehrleuten lief an.
Was zunächst keiner ahnte: Der 18-Jährige hatte sich im Eisbach das Knie geprellt. Er verständigte den Rettungsdienst und ließ sich wegen seiner Verletzung in ein Krankenhaus bringen. Die Suche wurde schließlich abgeblasen.

Betrunken im Eisbach
Ähnlich lief es ein paar Tage später bei einem 36-Jährigen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck. Er feierte mit einem Freund in der Nähe der Eisbachwelle am Ufer. Wodka und Bier flossen reichlich. Der 36-Jährige sprang abends ins Wasser, um sich von der Strömung ein Stück treiben zu lassen. Doch dann kam er nicht mehr zurück. Seine Kleidung und sein Handy lagen am Ufer. Sein Freund alarmierte den Notruf.
Neben etlichen Polizeistreifen waren auch Beamte der Bereitschaftspolizei, eine Polizeidrohne, ein Hubschrauber sowie Kräfte der Berufsfeuerwehr mit Tauchern im Einsatz. Über Stunden wurde nach dem Vermissten gesucht. Am Ende fand man den Mann später in der Nacht völlig betrunken, aber ansonsten unverletzt, in seiner Wohnung. Er war nur mit seiner Badehose bekleidet nach Hause gefahren. Wie genau das ablief, konnte er im Alkoholdunst selbst nicht mehr genau erklären.
Die Rechnung kann erst nach Jahren kommen
Ihr Bad im Eisbach könnte für den 18-Jährigen, aber auch für den 36-Jährigen teuer werden. Derzeit sind Fachleute im Präsidium dabei, alle Kostenpunkte zusammenzurechnen. Pressieren tut dabei gar nichts. "Im Kostenrecht", so Polizeisprecher Ralf Kästle, "ist keine Eile geboten, da Ansprüche erst nach vier Jahren mit Ablauf des Jahres des Ereignisses erlöschen."