Eine Garage schützt zwar vor der Witterung - nicht aber vor Diebstahl
Deswegen scheitert ein Mann vor dem Amtsgericht, als er seine Versicherung verklagt.
München - Wer glaubt, dass sein in der Garage abgestellter Hausrat von der Hausratsversicherung versichert ist, liegt falsch. Zumindest, wenn außer der Familie noch jemand anders Zugang zu dem Garagenplatz hat.
So geschehen in der Hanselmannstraße. Dort hat der klagende Milbertshofener einen Platz in einer Tiefgarage angemietet. Der Platz ist auch umzäunt. Allerdings mietete er die Garage gemeinsam mit einem Nachbarn.
As nun im Oktober 2013 vier Winterreifen mit Alufelgen gestohlen wurden, machte der Mann den Schaden von 1333 Euro bei seiner Versicherung geltend. Doch die winkte ab. Das Diebstahlopfer klagte. Und hat den Prozess jetzt verloren.
Der Grund ist eine Klausel im Versicherungsvertrag. Darin heißt es, dass Versicherungsschutz bei einem Stellplatz bestehe, wenn dieser "ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt" werde. Da der Doppelstellplatz aber auch vom Nachbarn genutzt wird, entfällt dieser Schutz.
Trotz des Zauns und des Doppeltors um den Doppel-Stellplatz: Durch den zweiten Mieter haben weitere, dem Kläger nicht bekannte Personen Zugang zu seinem Garagenplatz. Dieser verliere damit die auf den Kläger zugeschnittene Privatatmosphäre.
"Bei Gegenständen, die in einer Sammelgarage wie bei Mehrfamilienhäusern üblich liegen, hat eine nicht überschaubare Anzahl an Personen Zugang zu den Gegenständen; ein Schutz durch den Eigentümer ist nicht mehr gegeben." Anders gesagt, wer seine Reifen in einer Tiefgarage ablegt, tut dies eben auf eigenes Risiko.
Denn eine Sammelgarage wie die in Milbertshofen ist nicht dazu da, vor Diebstahl zu schützen, sagt die Amtsrichterin - sondern nur vor der Witterung.
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