"Eine Exekution"- Eklat im Mordprozess
MÜNCHEN - Die Nerven liegen blank im Prozess um den Mord an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer. „Alles nur Scheinindizien", schrie der Angeklagte.
Nach 74. Verhandlungstagen im Mordfall an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer († 59) liegen die Nerven blank. Der mutmaßliche Mörder Benedikt T. (33), der seine Tante wegen eines Erbstreits erschlagen haben soll, schrie gestern im Münchner Schwurgerichtssaal: „Ich hoffe, dass den Schöffen bekannt ist, was hier passiert. Das ist kein Gericht, sondern eine Exekution. Alles nur Scheinindizien.“
Damit bemängelte der Angeklagte genau das, was seine Verteidiger Stefan Mittelbach und Peter Witting zuvor dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl vorwarfen. Die Anwälte sind der Meinung, dass das Gericht die Beweisstücke nicht gleichrangig behandeln würde. Insbesondere die nicht, welche ihren Mandanten entlasten könnten. Die Anwälte: „Es ist zu klären, ob der Angeklagte unschuldig ist oder nicht – und dies vermissen wir hier.“
"Staatlicher Terror"
Als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl dann noch nachfragte, wie die Anwälte die nächsten Prozesstage gestalten möchten, weil man eigentlich schon plädieren könnte, flippte Benedikt T. aus. Die Gutachter bezeichnete er als „Hobbywissenschaftler“. Das Gericht stütze sich nur auf „Scheinindizien“, nur um ihn zu belasten: „Seit Jahren sagt mir keiner, warum ich festgehalten werde.“ Götzl versuchte, den Angeklagten zu stoppen und drohte der Familie von Benedikt T. mit polizeilichen Maßnahmen, weil diese laut im Kasernenton dazwischenrief: „Jawohl, wir sind in Deutschland!“
Benedikt T., der sich im Hungerstreik befindet, sprach noch vom „staatlichen Terror“ und beendete seinen Vortrag so: „Es ist angenehm, dass mein Magen leer ist, dann kann ich wenigstens nicht speien . . .“
Mit ein Grund für die schlechte Stimmung könnte sein, dass der mutmaßliche Mörder von Ursula Herrmann gefasst wurde. Wie berichtet, tauchten im Fall Böhringer zwei DNA-Spuren (am Glas und Griff) aus dem 27 Jahre alten Mordfall Herrmann auf. Die Verteidigung verfolgt die Theorie, dass der Herrmann-Mörder auch als Täter im Fall Böhringer in Frage kommen könnte. Dies ist nun unwahrscheinlich. Ein DNA-Abgleichtest mit dem jetzt inhaftierten Verdächtigen ist bereits geschehen. Im Zuge des Böhringer-Verfahrens wurden alle Tatverdächtigen im Fall Herrmann überprüft. Es konnte keine Identität festgestellt werden.
Torsten Huber
- Themen:
- Charlotte Böhringer
- Mörder
- Polizei
- Terrorismus