Ein Jahr Bewährungsstrafe für bestechlichen Gefängniswärter

Ein Vollzugsbeamter hat sich in einem Gefängnis selbst strafbar gemacht. Mit Drogen ließ er sich bestechen. Dafür hat er nun eine Bewährungsstrafe bekommen.
dpa |
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Ein Vollzugsbeamter hat sich in einem Gefängnis selbst strafbar gemacht. Mit Drogen ließ er sich bestechen. Dafür hat er nun eine Bewährungsstrafe bekommen.
Daniel von Loeper Ein Vollzugsbeamter hat sich in einem Gefängnis selbst strafbar gemacht. Mit Drogen ließ er sich bestechen. Dafür hat er nun eine Bewährungsstrafe bekommen.

Ein Vollzugsbeamter hat sich in einem Gefängnis selbst strafbar gemacht. Mit Drogen ließ er sich bestechen. Dafür hat er nun eine Bewährungsstrafe bekommen.

München – Drogenschmuggel im Gefängnis: Ein vom Dienst suspendierter Vollzugsbeamter ist wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der 36 Jahre alte Drogenkonsument schmuggelte im Dezember 2011 für einen Häftling Rauschgift in die Haftanstalt und bekam einen Teil davon zum Eigenkonsum – davon war das Münchner Amtsgericht am Mittwoch überzeugt.

Der Mann arbeitete im Untersuchungsgefängnis München-Stadelheim. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Sollte dieses rechtskräftig werden, muss der Mann dem Beamtenrecht zufolge aus dem Dienst ausscheiden. Diese Konsequenz wurde strafmildernd berücksichtigt.

Der 36-Jährige habe aber das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Der Staatsanwalt hatte von „grenzenlosem Missbrauch“ gesprochen. Er stützte seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten hauptsächlich auf die Angaben eines Häftlings – dieser habe von seiner Aussage keinen Vorteil und sei daher glaubwürdig.

Das Schöffengericht sprach den Mann nur in einem Fall schuldig - für diesen gebe es auch „objektive Beweismittel“. Der Verurteilte muss als Bewährungsauflage regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt.

 

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