Eilverfahren in München: Klagen gegen Mindestpreise für Uber und Co.

Seit Anfang Juli gelten in München Mindestpreise für Fahrtdienste mit Uber oder Bolt, die sich an den Taxitarifen orientieren müssen. Doch ist das rechtens?
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Uber-Fahrten müssen sich in München am Taxipreis orientieren (Archiv).
Uber-Fahrten müssen sich in München am Taxipreis orientieren (Archiv). © Sebastian Gollnow/dpa

Die Mindestpreise für Uber und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig, die seit dem 4. Juli gilt. 

Uber und Co. müssen sich am vorgegebenen Taxitarif-Grundpreis orientieren 

Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. 

Für Uber, Bolt und Co. sollen die "für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet" werden. Daraus ergibt sich – bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden – ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometern beträgt der Kilometerpreis 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus 2,25 Euro. Bislang lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen. 

Hauptzollamt München: Fahrdienste verstoßen gegen Mindestlohn 

Allerdings verstießen sie nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt. 

Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild)
Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

Bolt: Markt in München eingebrochen 

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt ist die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. "Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht", teilte das Unternehmen mit. "Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben." 

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt kontrolliert mit Stichproben, ob die Neuregelung eingehalten wird. "Ergebnisse können wir aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen", sagte eine Referatssprecherin. Laut "Marktbeobachtung" des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich "rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal". Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. 

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise "für die Taxiunternehmen leicht spürbar" seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem "klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe". 

Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
  • tutnixzursache vor 2 Minuten / Bewertung:

    Uber macht Milliardengewinne auf dem Rücken "seiner" Fahrer, die alle nicht bei Uber angestellt sind sondern (Schein-)Selbständige, die auf eigenes Risiko, eigene Kosten ihr eigenes Fahrzeug für Uber einsetzen und mit einen Teil des Fahrpreises meist unter Mindestlohn-Niveau abgespeist werden.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • kartoffelsalat vor 7 Minuten / Bewertung:

    "Allerdings verstießen sie nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden."

    Dann müssen Zoll & KVR halt mal konsequent durchgreifen und diesen Sumpf trocken legen. Dann braucht es auch keinen gesonderten Schutz für die die legal arbeiten (was ja leider auch nicht bei allen Taxlern der Fall ist).

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.