Eilverfahren in München: Klagen gegen Mindestpreise für Uber und Co.

Seit Anfang Juli gelten in München Mindestpreise für Fahrtdienste mit Uber oder Bolt, die sich an den Taxitarifen orientieren müssen. Doch ist das rechtens?
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Uber-Fahrten müssen sich in München am Taxipreis orientieren (Archiv).
Uber-Fahrten müssen sich in München am Taxipreis orientieren (Archiv). © Sebastian Gollnow/dpa

Die Mindestpreise für Uber und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig, die seit dem 4. Juli gilt. 

Uber und Co. müssen sich am vorgegebenen Taxitarif-Grundpreis orientieren 

Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. 

Für Uber, Bolt und Co. sollen die "für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet" werden. Daraus ergibt sich – bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden – ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometern beträgt der Kilometerpreis 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus 2,25 Euro. Bislang lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen. 

Hauptzollamt München: Fahrdienste verstoßen gegen Mindestlohn 

Allerdings verstießen sie nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt. 

Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild)
Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

Bolt: Markt in München eingebrochen 

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt ist die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. "Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht", teilte das Unternehmen mit. "Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben." 

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt kontrolliert mit Stichproben, ob die Neuregelung eingehalten wird. "Ergebnisse können wir aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen", sagte eine Referatssprecherin. Laut "Marktbeobachtung" des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich "rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal". Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. 

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise "für die Taxiunternehmen leicht spürbar" seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem "klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe". 

Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben.

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  • Der wahre tscharlie am 10.08.2026 17:33 Uhr / Bewertung:

    Dass Uber und Co massenweise gegen Gesetze verstoßen, ist ja schon lange bekannt.
    WDR anfangs des Jahres: "Massenweise Gesetzesverstöße von Uber und Co in Köln".
    Oder ZDF WISO von diesem Jahr: "Uber: Wer an deinem Fahrpreis wirklich verdient".

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  • Bokus am 10.08.2026 20:19 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Die Firma Uber verstößt gegen keine Gesetze !
    Ihr liegen Fahrtwünsche vor und sie sucht dafür das passende Fahrzeug. Gleichzeitig bestimmt sie den Fahrpreis und kassiert ihn beim Kunden. Dass sie dafür 25 - 30 % der Einnahmen einbehält, ist für diese umfassende Leistung üblich.

    Wer gegen Gesetze verstößt, das sind die Mietwagenunternehmen, die Fahrzeuge bereithalten an Orten wo sie das gar nicht dürften (Rückkehrpflicht), die Arbeitszeit der Fahrer nicht korrekt aufzeichnen, geschweige denn, sie anständig bezahlen.
    Warum sind diese Firmen nur 2 Jahre am Markt ? > weil sie vorher nicht kontrolliert werden !
    Danach wird eine neue GmbH gegründet und das Spiel beginnt von vorne, die Fahrzeuge sind ja bereits da.

    Selbständige Uber-Fahrer mit eigenem Fahrzeug kommen auf ihr Geld.

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  • Der wahre tscharlie am 11.08.2026 17:35 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Bokus

    "Selbständige Uber-Fahrer mit eigenem Fahrzeug kommen auf ihr Geld."

    Das mag ich mal stark bezweifeln.
    Ein selbständiger Mietwagenfahrer, sie sind ja keine Taxler, müssen genauso wie ein Taxler die Kosten für ihr Fahrzeug tragen. Sprit, Versicherung ect.
    Dazu müssen sie sich auch noch versichern. Krankenkasse ect.

    Dann schließen sie mit Uber einen Vertrag und müssen Lizenzgebühren bezahlen. Uber-App ect.
    Und nun fahren die für einen niedrigeren Betrag als ein Taxler.
    Wie soll sich das betriebswirtschaftlich rechnen?
    Ok, er kann zusätzlich Sozialleistungen beantragen, nur darf er sich nicht erwischen lassen.
    Außerdem darf er nicht wie ein Taxler unterwegs Leute "aufklauben", es sei denn er hat eine "Anschlußfahrt".

    Dazu dieser Bericht, in dem Frau Sammüller auch zu Wort kommt: "Uber und Bolt: Abzocke außer Kontrolle?"

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