Ehre verletzt: Mit Baseballschläger Schädel zertrümmert
München - Hat ein falsch verstandener Ehrbegriff die drei Männer (51, 45 und 41 Jahre alt) am Montag auf die Anklagebank des Landgerichts gebracht? Weil der Haupt-Angeklagte Bahattin M. (51) von einem jüngeren Mann bei einer Keilerei verletzt wurde, soll er auf Rache gesonnen haben.
Der Vorwurf wiegt schwer: Der 51-Jährige und seine Spezl sollen ihr Opfer mit Knüppeln brutal zusammen geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus.
Der Anlass für die Attacke war laut Anklage ein blutig ausgetragener Streit am 31. Januar 2015 vor einem Giesinger Lokal gewesen. Bahattin M. habe sich abfällige Bemerkungen des späteren Opfers über einen seiner Bekannten verbeten. "Ehrloser", erboste sich der 51-Jährige über seinen Kontrahenten. Vor dem Lokal gingen die beiden dann auch körperlich aufeinander los. Beide wurden verletzt. Während sich sein Gegner eine Hand brach, trug Bahattin M. einen Nasenbeinbruch und ein Brillenhämatom davon.
Das ließ ihn nicht ruhen. Der 51-Jährige soll nach Ansicht der Ermittler nicht nur die beiden Mitangeklagten, sondern mindestens zwei weitere unbekannte Spezl für seinen Racheplan rekrutiert haben.
Vier Tage nach der Keilerei lauerte die Schläger-Truppe vor der Giesinger Wohnung des Opfers. Der nichts ahnende Mann fuhr mit dem Taxi vor. Als das Taxi weggefahren war und das Opfer auf seine Haustür zuging, schlugen die Angreifer zu. Und zwar heftig. Mit Baseballschlägern, Holzknüppeln und Fäusten. Nachbarn wurden auf die Schläger aufmerksam und alarmierten die Polizei. Die Täter verschwanden. Das Opfer erlitt unter anderem einen Schädelbruch und blieb sechs Wochen in stationärer Behandlung. Seine Beine waren lange gelähmt.
Zu Prozessbeginn schwiegen sich zwei der Angeklagten aus. Weder zu den Vorwürfen noch zu ihrer persönlichen Geschichte wollten sich die beiden Mitangeklagten äußern.
Der Hauptangeklagte will zur Tatzeit in Pasing gewesen sein. 17 Kilometer vom Tatort entfernt. Sein Anwalt Peter Guttmann wartete zum Beleg dieser Version mit einer Überraschung auf. Er glaubt, dass ein bislang übersehener Telefonanruf beweist, dass sein Mandant unmöglich zur Tatzeit in Giesing gewesen sein kann. Es sei denn, er hätte sein Handy abgegeben, um sich ein Alibi zu verschaffen. Dazu soll einer der Ermittler noch befragt werden.
Der Prozess dauert an.
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