Ehepaar vor Gericht: Betrug mit Solar-Anlagen

Kunden in 49 Fällen um 370.000 Euro betrogen: Ein Ehepaar steht vor dem Münchner Landgericht und muss sich wegen Abzocke mit Solaranlagen verantworten
dpa |
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August B. (62) und seine Frau Barbara (42) auf der Anklagebank im München Landgericht.
Torsten Huber August B. (62) und seine Frau Barbara (42) auf der Anklagebank im München Landgericht.

Kunden in 49 Fällen um 370.000 Euro betrogen: Ein Ehepaar steht vor dem Münchner Landgericht und muss sich wegen Abzocke mit Solaranlagen verantworten

München – Wegen Betrugs mit Photovoltaikanlagen muss sich seit Dienstag ein Ehepaar vor dem Münchner Landgericht verantworten. Sie sollen in 49 Fällen Kunden um insgesamt knapp 370 000 Euro betrogen haben. Die Staatsanwalt warf den beiden Geschäftsführern vor, Solarmodule in geringerer Anzahl oder schlechterer Qualität eingebaut zu haben, als sie bei den Kunden vorgaben.

Die Eheleute führten im Landkreis München drei Firmen für die Gewinnung von Sonnenenergie. Außendienstmitarbeiter warben Kunden an und untersuchten nach einem erfolgreichen Kontaktgespräch die Verhältnisse bei diesen. Die Geschäftsführer arbeiteten dann anhand der Daten ein Angebot mit Zahl und Art der Solarmodule und die Nennleistung der geplanten Anlage aus.

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Gemeinsam sollen sie beschlossen haben, höhere Spitzenleistungen vorzugeben und zu berechnen. Vor Lieferung und Montage mussten die Kunden 95 Prozent des Preises bezahlen. Ein gefeuerter Außendienstmitarbeiter zeigte die beiden schließlich an.

Nach einem Gespräch zwischen den Prozessbeteiligten hat die Strafkammer der 42 Jahre alten Ehefrau im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von höchstens einem Jahr zugesichert. Ihrem vielfach vorbestraften 62-jährigen Mann wurden eine Haftstrafe nicht über zwei Jahre mit Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft in Chemnitz eine dort im September ausgesprochene einschlägige Verurteilung des Mannes rechtskräftig werden lässt. Die zehnmonatige Bewährungsstrafe würde dann in das Münchner Urteil einbezogen. Bis zur Klärung dieser Frage hat das Gericht die Verhandlung unterbrochen.

 

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