Ehemann mit Fleischklopfer verletzt

Eine Frau (61) hat ihren halbseitig gelähmten Ehemann mit der Faust und mit einem Fleischklopfer am Kopf verletzt. Trotzdem sprach das Münchner Landgericht die Angeklagte am Dienstag frei.
von  Torsten Huber
Die Angeklagte Brigitte H. vor dem Münchner Landgericht.
Die Angeklagte Brigitte H. vor dem Münchner Landgericht. © az

Eine Frau (61) hat ihren halbseitig gelähmten Ehemann mit der Faust und mit einem Fleischklopfer am Kopf verletzt. Trotzdem sprach das Münchner Landgericht die Angeklagte frei.

München –  „Komm, lass uns spazieren gehen“, sagte Bozena H. an jenem Herbsttag im November 2010 zur ihrem Mann. Aber Eckhard H. (71), nach einem Schlaganfall 1999 halbseitig gelähmt und im Rollstuhl sitzend, lehnte ab: „Ich habe keine Lust.“ Daraufhin soll Bozena H. so wütend geworden sein, dass sie einen eisernen Fleischklopfer aus der Küche holte und ihm damit einen Schlag gegen die rechte Stirnseite verpasste. Jetzt steht sie wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Landgericht.

Nachbarn hatten wegen des Lärms bereits die Polizei alarmiert. Vier Polizisten rasten zum Tatort, einem Gröbenzeller Mehrfamilienhaus. Als die Beamten klingelten, wollte Eckhard H. die Tür öffnen. Doch seine Frau Bozena H. warf sich dazwischen und schrie: „Was wollt ihr hier? Ich habe euch nicht gerufen.“ Die Polizei drückte die Tür auf. In der Wohnung herrschte Chaos, die Telefonkabel waren zerschnitten.

Auf die Frage, warum sie das getan habe, soll die Frau damals gesagt haben: „Ich habe mich übers Telefon geärgert.“ Inzwischen ist das Paar geschieden. Eckhard H. wohnt nun in einem Heim. Vor Gericht gibt er jetzt zu Protokoll, dass seine damalige Frau ihm auch einen Faustschlag gegen die Lippe verpasst habe.

Bozena H. wird aber freigesprochen. Bei ihr lege ein „hirnorganisches Defizit“ vor, urteilt das Gericht. Sie sei zur Tatzeit nicht „schuldfähig“ gewesen – und sie sei nur eine Gefahr für ihren Mann gewesen. Da inzwischen ein Kontaktverbot bestehe, könne man eine erneute Tat gegen den Ex-Gatten ausschließen.

 

 

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