Ehefrau mit MP erschossen: Münchner erhält Höchststrafe

Er bekam lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld: Das Schwurgericht sieht beim Täter ein „archaisch-moslemisches Weltbild“ und eine „verquere Ansicht von Familienehre“.
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Fürchtete um seine Ehre: Avdurahman K. vor Gericht.
T. Huber Fürchtete um seine Ehre: Avdurahman K. vor Gericht.

MÜNCHEN - Er bekam lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld: Das Schwurgericht sieht beim Täter ein „archaisch-moslemisches Weltbild“ und eine „verquere Ansicht von Familienehre“.

Härter hätte die Strafe nicht ausfallen können: Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld. Dieses Urteil erhielt der Zimmermann Avdurahman K. (48) vom Münchner Schwurgericht für den Mord an seiner Ehefrau. Er hatte die 46-Jährige in der Waschküche ihrer Wohnung im Hasenbergl von hinten mit sechs Schüssen getötet. „Heimtückisch und aus niederen Beweggründen“, urteilte der Vorsitzende Richter Michael Höhne.

Dem Angeklagten bescheinigte er ein „archaisch- moslemisches Weltbild“ und eine „verquere Ansicht von Familienehre“.

Da sich der gebürtige Serbe im Dezember 2009 eine Maschinenpistole Marke Skorpion zugelegt hatte, verstieß er laut Urteil zudem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Waffe sollte eigentlich für einen Rachemord herhalten. Der jüngere Bruder des Angeklagten war in Serbien umgebracht worden. Der Täter kam aber unter mysteriösen Umständen auf Bewährung frei. Das wollte die „Ur- Familie“ von Avdurahman K. rächen.

Seine Ehefrau aber war dagegen, dass ihr Sohn oder ihr Mann zu Mördern werden: Es kam zum Konflikt zwischen den Eheleuten. Auch mit seinem Schwager hatte der Mann Probleme. Hinter dem Rücken seiner Frau erteilte er seinen Brüdern Kontaktverbot mit diesem.

Am 7. März wollte die Frau mit allen Beteiligten ein klärendes Treffen organisieren. Um nicht der Lüge überführt zu werden und den Gesichtsverlust zu vermeiden, wollte Avdurahman K. sie am Morgen des vorhergehenden Tages umstimmen.

Als sie nicht folgte, nahm er die Maschinenpistole und schoss auf die Frau. Vier Kinder haben durch die Bluttat ihre Eltern verloren. Die drei jüngeren (12 bis 17 Jahre alt) brauchen psychologische Betreuung.

Anwalt Steffen Ufer kündigte Revision an: „Der Konflikt zwischen Ur-Familie und Ehefrau, in dem mein Mandant stand, ist vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt worden.“

John Schneider

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