Dumpinglöhne im Fünf-Sterne-Hotel?

Der Bayerische Hof steht im Verdacht mitverantwortlich zu sein, dass Reinigungskräfte nicht einmal den Mindestlohn bezahlt bekommen haben. Doch das Hotel wehrt sich gegen ein Bußgeld. Jetzt geht das Ganze vor Gericht
von  Abendzeitung
Zimmermädchen haben über das Wochenende sehr viel zu tun.
Zimmermädchen haben über das Wochenende sehr viel zu tun. © az

MÜNCHEN - Der Bayerische Hof steht im Verdacht mitverantwortlich zu sein, dass Reinigungskräfte nicht einmal den Mindestlohn bezahlt bekommen haben. Doch das Hotel wehrt sich gegen ein Bußgeld. Jetzt geht das Ganze vor Gericht

Sie arbeiteten an piekfeinen Adressen. Und bekamen trotzdem nicht einmal den Mindestlohn bezahlt. Auch im Bayerischen Hof sollen Reinigungskräfte nur Dumpinglöhne bekommen haben. Sie waren zwar für eine externe Firma tätig. Aber das Nobelhotel steht im Verdacht, mitverantwortlich zu sein.

Deshalb trudelte ein Bußgeldbescheid im mittleren fünfstelligen Bereich bei dem Fünf-Sterne-Haus ein. Doch der Bayerische Hof legte Widerspruch dagegen ein. In der kommenden Woche kommt es vor dem Amtsgericht zur Verhandlung.

Fast zwei Jahre ist es her, dass Fahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 13 Münchner Hotels durchsuchten – alle im gehobenen und mittleren Segment. Auch das Mandarin Oriental gehörte dazu. Bei der Razzia kam auf, dass eine Münchner Reinigungsfirma ausländische Scheinselbstständige zum Putzen in die Hotels schickte.

Die Reinigungskräfte verdienten weniger als den damaligen Mindestlohn von 8,15 Euro. Wie viel sie bekamen, will FKS-Chef René Matschke nicht beziffern. Nur so viel: „Von Hungerlöhnen zu sprechen, wäre fehl am Platze.“ Trotzdem sei der Lohn zu niedrig gewesen. Vier Verantwortliche der externen Putzfirma stehen demnächst vor Gericht. „Wir gehen davon aus, dass auch die Hotels eine Mitverantwortung dafür haben, dass kein Mindestlohn bezahlt wurde“, sagt Matschke. Sie hätten so wenig Geld für die Putzstunde an den Subunternehmer überwiesen, dass eine Bezahlung nach Mindestlohn nicht möglich war. „Die absolute Untergrenze lag damals bei 14 Euro.“ Inzwischen haben fünf Hotels ihr Bußgeld bezahlt. Ob der Bayerische Hof blechen muss, klärt am Donnerstag das Gericht.lj

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