Drogenhändler geht aus Anstand ins Gefängnis

Ein Drogenkurier stellt sich der Polizei, weil ein Unschuldiger für ihn im Knast sitzen sollte.
München - Anstand gibt es auch unter Kriminellen: Weil ein unschuldiger Mann für ihn im Knast saß, stellte sich ein afghanischer Bäckereiarbeiter der Polizei. Er muss jetzt 30 Monate Gefängnis absitzen.
Der 27-Jährige hatte am 9. Dezember 2017 im Auftrag knappe sechs Kilo Marihuana in einem Trolley im Fernbus von Italien nach Deutschland transportiert. Dafür waren ihm 500 Euro versprochen worden. Bei einer nächtlichen Kontrolle bei Mittenwald sei der Trolley von den kontrollierenden Polizisten im Bus entdeckt, aber mit zwei schwarzafrikanischen Mitreisenden in Zusammenhang gebracht worden, die dann von den Beamten mitgenommen worden seien.
Das schlechte Gewissen plagte den Kurier
In München angekommen habe er mangels Trolley sein Geld nicht bekommen, sondern sei von seinen Auftraggebern verdächtigt worden, das Marihuana selbst der Polizei übergeben zu haben. Aus Angst vor den Auftraggebern sei er zunächst nach Österreich geflüchtet, sei dann aber am 13. Dezember nach München zurückgekehrt, um die Polizei über den wahren Sachverhalt aufzuklären. Tatsächlich wurde nach seiner Festnahme der Haftbefehl gegen den zunächst inhaftierten Tatverdächtigen aufgehoben.
Der ermittelnde Polizeibeamte bestätigte in der Verhandlung, dass der Verurteilte sich bei der Bundespolizei als der gemeldet habe, dessen Koffer entdeckt worden sei. Er habe einen Fehler gemacht und wolle nicht, dass ein Unschuldiger ins Gefängnis gehe.In der Untersuchungshaft wurde dem Verurteilten zu allem Übel bei Arbeiten an einer Sägemaschine ein Finger so abgetrennt, dass er bis zum mittleren Gelenk amputiert werden musste.
Das Gericht honoriert die Ehrlichkeit
Die Amtsrichterin honorierte sein anständiges Verhalten: Erheblich zugunsten des Angeklagten spreche, dass er sich selber gestellt habe. Er wäre in der Sache ansonsten vermutlich nicht belangt worden. Auch die schweren Folgen aus dem Unfall in der U-Haft seien zu seinen Gunsten zu werten.
Doch für eine Bewährungsstrafe sei die Menge des Rauschgiftes zu hoch gewesen, fand die Richterin. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.