Dreister Coup: 4,6 Millionen Euro aus einem Schließfach
München - Der Fall ist sehr spektakulär – doch Polizei, Staatsanwaltschaft und Bank hielten ihn streng geheim: Ende Dezember 2017 sowie im Februar und März 2018 entwendeten zwei Männer aus einem Schließfach der Commerzbank am Promenadeplatz 4.620.000 Euro.
"Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen", sagte Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch zur AZ.
So lief der dreiste Millionen-Diebstahl: Ende 2016 ließ eine Russin 36 Millionen US-Dollar (mehr als 32 Millionen Euro) per Geldtransporter zur Commerzbank-Filiale am Promenadeplatz liefern, um das Geld im Tresorraum einzulagern. Sieben Schließfächer wurden für die vielen Banknoten benötigt.
Der Tresorraum ist mehrfach gesichert: Die Besucher brauchen eine spezielle Magnetkarte mit PIN, um zwei gepanzerte Türen passieren zu können. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme: Jeder Besucher wird gefilmt und automatisch über die Karte registriert.
Zwei Männer am Schließfach der reichen Russin
Was in den Schließfächern liegt, wissen normalerweise nur diejenigen, die es hineinlegen, die Bankmitarbeiter erfahren es in der Regel nicht. Wertgegenstände in einem Schließfach sind bis zum Wert von 26.000 Euro automatisch mitversichert (Jahresmiete: ab 99 Euro).
Übersteigt der Inhalt diesen Wert, ist eine zusätzliche Versicherung möglich. Genau das wollte die Russin – ihr Geld versichern. Doch bei Bargeld ist dies laut Commerzbank-Sprecherin Renate Christ ausgeschlossen.
Ein reichliches Jahr nach der Einzahlung wurde festgestellt, dass von dem Geld der reichen Russin 4,6 Millionen Euro fehlten. Anhand der Überwachungskameras konnten Bankmitarbeiter und Polizei rekonstruieren, dass zwei Männer insgesamt drei Mal an ihren Schließfächern gewesen waren. Bank-Mitarbeiter und Polizisten hatten schnell den Eindruck: "Hier ist etwas faul."
Nach AZ-Informationen soll es mittlerweile mehrere Verdächtige geben. Die Ermittlungen laufen noch. Und warum fahndeten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht öffentlich mit den Fotos nach den Millionendieben – wie im Fall des Bankräubers in der Arnulfstraße? Polizeisprecher Sven Müller: "Ob öffentlich gefahndet wird, entscheidet immer die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens."
Staatsanwältin Anne Leiding: "Jeder Fall ist Ermessenssache. In diesem Fall bestand die Gefahr, dass die Ermittlungen gefährdet werden."
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