Drei Monate Knast ohne Bewährung für S-Bahn-Rüpel

Sein Ausraster in der S-Bahn hat für einen 39-jährigen Mann schwere Konsequenzen: Er muss für drei Monate hinter Gittern, weil er zwei junge Frauen beleidigt, einen Fahrgast angegriffen und die S-Bahn demoliert hat.
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Angetrunken hat ein 39-Jähriger in der S-Bahn randaliert. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.
dpa Angetrunken hat ein 39-Jähriger in der S-Bahn randaliert. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.

München – Der Vorfall ereignete sich am 17. Oktober 2015. An der Haltestelle Donnerberger Brücke begann der Mann völlig unvermittelt, zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren anzupöbeln. Er beschimpfte sie als "Schlampen" und folgte ihnen in die S-Bahn, wo er sie weiter belästigte.

Als ein anderer Fahrgast einschritt und ihn aufforderte, die beiden in Ruhe zu lassen und auszusteigen, verlor der Mann völlig die Beherrschung. Er stellte er seine Taschen ab, zog seine Jacke aus, schob die Ärmel nach oben und provozierte den Helfer: "Komm zu mir". Dann holte er mit seiner rechten Hand aus und schlug nach dem Kopf des Mannes, verfehlte ihn jedoch.

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Der Angegriffene schubste ihn weg und einige weitere junge Fahrgäste versuchten die Situation zu entschärfen, indem sie sich zwischen die beiden stellten. An der nächsten Haltestelle nutzten Sie die Gunst der Stunde und drängten den angetrunkenen Rüpel aus der Türe auf den Bahnsteig.

Das wollte sich der Täter jedoch nicht gefallen lassen. Er blockierte die Türe und schrie die anderen Fahrgäste an, beschimpfte sie unter anderem mit "Halts Maul" und "Arschloch". Dann eskalierte die Situation endgültig: Plötzlich trat der 39-Jährige gegen eine Trennscheibe. Diese ging zu Bruch, als er nochmals mit der Faust dagegen schlug.

Vorstrafe und schlechte Sozialprognose

Anfang Mai musste sich der Mann für seinen Ausraster vor dem Amtsgericht München verantworten. Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.

Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht einerseits, dass sich der Angeklagte "umfassend geständig zeigte und er sich auch bei den Geschädigten entschuldigte. Die Reue des Angeklagten wirkte glaubhaft. Des Weiteren befand sich der Angeklagte im hiesigen Verfahren gut 2 Monate in Untersuchungshaft, was den der deutschen Sprache kaum mächtigen Ausländer besonders hart trifft."

Strafschärfend wirkte sich jedoch aus, dass der Mann bereits vorbestraft ist und erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden war. Der zuständige Richter führt aus: "Des Weiteren gebieten auch generalpräventive Erwägungen die empfindliche Ahndung von Straftaten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs."

Da die Sozialprognose schlecht ist, wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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