Drama um junge Katze, die fälschlicherweise im Münchner Tierheim landete 

Eine nicht-gechippte Katze wird ins Tierheim München gebracht. Weil der Besitz-Nachweis fehlt, bekommt die Familie die Katze zuerst nicht zurück.
von  Eva von Steinburg
Um ein rot getigerte Kätzchen, wie diese hier, dreht sich der Konflikt (Symbolfoto).
Um ein rot getigerte Kätzchen, wie diese hier, dreht sich der Konflikt (Symbolfoto). © imago

Familie T. liebt Katzen. Als ihre Katze drei Junge bekommt, behält sie Kater "Da Vinci". Die beiden anderen Kätzchen vermittelte die Familie im Freundeskreis an ein liebevolles Zuhause.

Der fünf Monate alte Kater hat seit wenigen Tagen Freigang. Am Freitag fand ihn die Polizei neben einer stark befahrenen Straße – und brachte die getigerte Jungkatze ins Münchner Tierheim.

Tierheim: Familie bekommt Katze nicht zurück

Familie T. vermisste ihr Haustier sofort. Der Vater rief im Tierheim an. Tatsächlich war am Freitag ein rot getigertes Kätzchen abgegeben worden. Voller Freude fährt der Vater los, um seine Katze abzuholen. Das Problem: Weil er dem Tierheim nicht beweisen kann, dass er der Besitzer ist, bekommt er die Katze nicht zurück – ein Drama für die Münchner Familie.

Ein Foto als Beweis reicht nicht

Ursache für den Konflikt: Die Familie hatte ihre junge Katze noch nicht gechippt – und auch nicht beim Tierarzt impfen lassen. Fotos des Katers auf dem Handy reichen dem Tierheim nicht als valider Beweis. "Bei Fellzeichnungen, wie getigert oder schwarzen Katzen, reichen eine Beschreibung oder ein Foto nicht aus, zumal ein Foto von einem frei laufenden Tier jeder schießen und vorzeigen kann", sagt Tierheimsprecherin Kristina Berchtold.

Jeden Monat gibt es diese Konflikte

"Konflikte um die Besitzverhältnisse von Katzen haben wir etwa einmal im Monat", informiert das Tierheim. Wobei es natürlich nicht in dem Interesse des Tierheims sei, Tiere einzubehalten, "die ein Zuhause haben und dort gut versorgt sind".

Freigängerkatzen sind zu chippen

Damit Fundtiere schnell zurückkönnen, appelliert das Tierheim eindringlich: Freigängerkatzen sind zu chippen und im Haustierregister (Tasso oder findefix) zu registrieren, wo die Besitzerdaten hinterlegt werden. "Dafür ist der Tierhalter selbst verantwortlich. Nur so kann man die Tiere ihrem Besitzer wieder zuordnen", sagt Kristina Berchtold.

Die Trauer in der Familie über das Haustier ist groß. Doch die Zerknirschung auch. Hätte die Familie ihre Katze beim Tierarzt – wie empfohlen – geimpft, würde der bezeugen, dass der Kater ihr rechtmäßiges Haustier ist.

Familie kann sich um Adoption bewerben

Jedes Tierheim-Tier bleibt zwei Wochen in Quarantäne. "Wenn sich bis danach kein rechtmäßiger Besitzer gemeldet hat, kann sich die Familie um die Adoption bewerben", erklärt Tierheim-Sprecherin Kristina Berchtold das reguläre Vorgehen. Weil die Familie eine tierärztliche Bestätigung über den Wurf bringen konnte, ging es schneller. 

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