Doppelmord an der Algarve: Der Prozess
Ein Münchner (44) soll seine Ex-Geliebte und das gemeinsame Kind getötet haben. Er wollte wohl verhindern, dass die Affäre seiner Münchner Lebensgefährtin bekannt wird.
München - Ein grausames Verbrechen: Am 9. März beginnt der Prozess gegen einen Münchner, der seine Ex-Geliebte Georgina Z. († 30) und das gemeinsame Kind Alexandra († 21 Monate) im Portugal-Urlaub umgebracht haben soll (AZ berichtete).
Der 44 Jahre alte Gunnar D. wollte nach Überzeugung der Ermittler dadurch verhindern, dass die Affäre seiner Münchner Lebensgefährtin bekannt wird – und sich darüber hinaus das Geld für den Unterhalt der kleinen Alexandra sparen.
Bei einem Algarve-Urlaub, zu dem er seine Ex-Geliebte überredete, soll der Ingenieur laut den Ermittlern im Juli 2010 die Mutter des Kindes im Meer ertränkt haben. Als ihn Zeugen ansprachen, packte er seine knapp zweijährige Tochter, schleppte sie fort, tötete sie kurz darauf ebenfalls und versteckte die Leiche. Zwei Sportfischer fanden ein halbes Jahr später Überreste der kleinen Alexandra - in den Klippen bei Sagres. 35 Kilometer von dem Strand entfernt, an dem ihre Mutter starb.
Die Vorgeschichte: Gunnar D. hatte Georgina Z. 2006 in Stuttgart kennen gelernt, war aber gleichzeitig in München in festen Händen. Die Affäre mit der hübschen Angolanerin sollte geheim bleiben, um seine Beziehung mit seiner Münchner Freundin nicht zu gefährden. Als ihm die Stuttgarterin erklärte, dass sie mit Alexandra ein gemeinsames Kind auf die Welt gebracht habe, soll Gunnar D. den Kontakt abgebrochen haben.
Seine Spuren versuchte er zu verwischen, in dem er sich bei einem Umzug nicht ummeldete. Doch Georgina Z. zeigte ihn wegen ausstehender Unterhaltszahlungen an. Die Behörden kamen Gunnar D. auf die Schliche, seine Affäre drohte ans Tageslicht zu kommen.
Heimlich und gründlich bereitete er nun die Morde vor, kundschaftete passende Örtlichkeiten aus und überredete seine Ex-Geliebte mit ihm zur Versöhnung nach Portugal zu reisen. An einem Strand nahe Lagos an der Algarve schritt er dann zur tödlichen Tat.
Bislang hatte Gunnar D. die Taten abgestritten. Wie sich der Angeklagte im Prozess äußert, ist laut seinem Anwalts derzeit aber noch unklar.
Das Gericht hat vom 9. März bis zum 16. Mai 14 Verhandlungstage angesetzt.
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