Diebischer Pfleger: Haft für Wiederholungstäter

Drei Jahre und zehn Monate: So lange geht der 37-jährige Pfelger für fünf Taten in den Knast.
von  jot
Medienscheu: Peter S. beim Prozessauftakt.
Medienscheu: Peter S. beim Prozessauftakt. © Daniel von Loeper

München - Irgendwie klingt seine Reue hohl. Der 37-jährige Pfleger Peter S., der seinen Job bei der Johanniter-Unfall-Hilfe dazu nutzte, um bei Kunden Bargeld und Schmuck zu stehlen, entschuldigt sich in seinem letzten Wort bei seinen Opfern.

Das Problem für den Zuhörer: Mit ähnlichen Worten hat sich der Mann im Herbst 2015 vor Gericht schon einmal entschuldigt. Und war dann doch mit der exakt gleichen Methode sofort wieder kriminell unterwegs.

Zweite Verurteilung in zwei Jahren

Letztendlich war der Pfleger und Rettungsassistent im ersten Verfahren 2016 zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Am Donnerstag packten der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf und seine Strafkammer im zweiten Verfahren noch einmal drei Jahre und zehn Monate drauf.

Peter S. hatte – strafmildernd – gestanden, dass er in vier Fällen pflegebedürftige Kunden der Johanniter-Unfall-Hilfe bestohlen hat. Dazu kam als fünfte Tat die Unterschlagung seiner Berufskleidung bei seinem vorherigen Job beim Malteser Hilfsdienst.
Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und sechs Monate Haft, die Verteidigung zwei Jahre weniger gefordert. Beide Seiten kündigten an, die Urteilsbegründung zu studieren und eventuell in Revision zu gehen.

 

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