Die Sünden der Radler

Ein Verkehrsexperte erklärt, was unterschiedliche Vergehen im Sattel kosten – und wann einem sogar der Führerschein weggenommen werden kann, obwohl man gar nicht mit dem Auto unterwegs war. Radler, aufgepasst!
von  Abendzeitung
Auch Radler müssen sich im Straßenverkehr an die Regeln halten.
Auch Radler müssen sich im Straßenverkehr an die Regeln halten. © imago

MÜNCHEN - Ein Verkehrsexperte erklärt, was unterschiedliche Vergehen im Sattel kosten – und wann einem sogar der Führerschein weggenommen werden kann, obwohl man gar nicht mit dem Auto unterwegs war. Radler, aufgepasst!

Auch für Radler gelten Regeln. Doch über die setzen sich viele leichtfertig hinweg. In München wurden im vergangenen Jahr 21 337 Sünder auf zwei Rädern von der Polizei erwischt. Die häufigsten Vergehen: Rotlicht missachtet (5951 Fälle), Beleuchtung nicht benutzt (2953) und bei der Fahrt mit dem Handy telefoniert (2753). Allein an 61 Prozent aller Verkehrsunfälle (2857) waren Radler beteiligt. Der Münchner Rechtsanwalt Joachim Neugebauer, Experte für Verkehrsrecht, listet auf, welche Strafen Radfahrern drohen.

Bürgersteig/Fußgängerzone:

Wer hier nicht absteigt, riskiert ein Bußgeld: 10 Euro. Wenn jemand durch den Radler behindert wird, sind 15 Euro fällig. Kommt es zur Gefährdung, müssen 20 Euro gezahlt werden. Das gilt auch für das Fahren in falscher Richtung auf dem Radweg.

Einbahnstraße:

„Natürlich ist es in München bei manchen Einbahnstraßen erlaubt, gegen die Fahrtrichtung zu fahren“, so Neugebauer. Das ist deutlich gekennzeichnet. Bei allen anderen ist das Radeln in die falsche Richtung kein Kavaliersdelikt. Die Strafen liegen zwischen 15 und 30 Euro.

Licht:

Wer im Dunkeln ohne erwischt wird, ist 10 Euro los.

i-Pod hören:

„Ob das geht, ist rechtlich strittig“, räumt Verkehrsexperte Neugebauer ein. Die Münchner Polizei allerdings kassiert 10 Euro, wenn im Ohr Stöpsel sind.

Handy:

Das ist ganz klar ver- boten. Wer trotzdem beim Radeln telefoniert, muss ein Bußgeld von 25 Euro zahlen.

Rote Ampel:

„Es kommt darauf an, wie lange schon Rot ist“, erläutert der Rechtsanwalt. „Liegt die Zeit unter einer Sekunde, und es kommt zu keiner Gefährdung, kostet das 45 Euro und drei Punkte in Flensburg.“ Wenn schon länger Rot ist und ein Unfall passiert, kann das bis 180 Euro plus vier Punkte ausmachen.

Alkohol am Lenker:

„Es kommt auf die alkoholbedingte Verkehrstauglichkeit des Radfahrers an“, sagt Joachim Neugebauer. „Aber ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, die fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr.“ Zu erwarten seien im Strafverwaren etwa 30 Tagessätze Geldstrafe, was einem Monatseinkommen entspricht, dazu gibt’s sieben Punkte in Flensburg. Allerdings wird dem Radler im Strafverfahren der Führerschein nicht abgenommen. „Aber regelmäßig fordert die Führerscheinstelle eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Und wer beim so genannten Depperltest durchfällt, ist den Lappen los.“ Wird unter Alkohol (schon ab 0,3 Promille) ein Unfall verursacht, fällt die Strafe höher aus. Auch da wird meist eine MPU gefordert und es gibt sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Bahnübergang:

Wer trotz einer geschlossenen Schranke über die Gleise huscht, zahlt 350 Euro.

Barbara Brießmann

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