Die Strategie der Verteidigung
Thomas S. schweigt. Sein Anwalt wartet ab, was die Polizei an Beweisen sammelt.
München - Langsam wird es eng für Thomas S. Auch wenn er weiterhin beharrlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen schweigt, sammelt die Mordkommission immer mehr Belastendes.
Gegenüber seinem Anwalt Karl Peter Lachniet beteuerte der Familienvater seine Unschuld. Sollte tatsächlich ein genetischer Fingerabdruck von S. am Seil gefunden werden, werde es „sehr schwer“. Bisher lägen ihm aber noch keine DNA-Gutachten vor, sagt der Verteidiger. Sein Mandant stehe unter Tatverdacht, überführt sieht ihn der Rechtsanwalt noch lange nicht.
Thomas S. verweigert inzwischen jede Aussage. Dies darf ihm laut Strafgesetzbuch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Sein Schweigen dürfen die Ermittler nicht als Schuldeingeständnis werten.
Strategie der Verteidigung ist es offenbar, abzuwarten, ob die Beweise am Ende für eine Verurteilung ausreichen. Ein Geständnis zum jetzigen Zeitpunkt würde Thomas S. keine Strafminderung bringen. Ihm droht lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen, heimtückischen Mordes. Dazu könnte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, was eine vorzeitige Begnadigung nach 15 Jahren ausschließt.
Im Kraillinger Doppelmord droht daher ein aufwändiger Indizienprozess. Die Verteidigung müsste dabei nicht einmal die Unschuld des 50-Jährigen beweisen. Thomas S. würde schon genügen, wenn es seinem Anwalt gelänge, bei Gericht berechtigte Zweifel zu wecken.
In diesem Fall würde der 50-Jährige als freier Mann das Gericht verlassen. rah
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