Die Nepal-Connection: Schleuser-Prozess in München

Am Landgericht München: Mit Transport, Scheinehen und Fälschungen von Papieren ein Geschäft gemacht.
von  AZ/jot
Ein Angeklagter wird reingeführt.
Ein Angeklagter wird reingeführt. © Sigi Müller

München - Sechs Angeklagte (33 bis 62 Jahre alt) aus Nepal, Indien und Rumänien, dazu ihre Anwälte und die Dolmetscher – Die Luft im Saal schwirrt beim Verlesen der Anklage von dem babylonischen Sprachengewirr. Als wäre der Zuhörer in einen Bienenstock geraten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den mutmaßlichen Schleusern vor, mit einem ausgeklügelten System Nepalesen und Inder nach Deutschland eingeschleust zu haben. Bis zu 14.000 Euro kostete das pro Eingeschleustem. Im Preis inbegriffen: der Transport von Nepal zunächst nach Polen, Rumänien oder Zypern, die Unterbringung in sogenannten Safe Houses in Hof oder Ebersberg, die Fälschung von Papieren sowie die Anbahnung von Scheinehen mit Männern und Frauen aus EU-Mitgliedsländern, um dauerhaft im Land bleiben zu können.

Schleuser werben Scheinehepartner an

So funktionierte die Nepal-Connection laut Staatsanwaltschaft: Irgendwann vor September 2017 taten sich die sechs Angeklagten zusammen, um unter anderem von München aus Nepalesen und Inder nach Deutschland zu schleusen. Zu diesem Zweck warben sie im Internet. Und nutzten dazu angebliche, selbst gegründete Hilfsorganisationen.

Wer Interesse hatte, wurde mit einem gefälschten Visum für Polen, Rumänien oder Zypern ausgestattet und dorthin gebracht. Da diese Staaten nicht im Schengen-Raum sind, brauchte es für die Weiterreise, etwa nach Deutschland, eine weitere Einreisegenehmigung. Um diese zu erlangen, wurde über "Manpower"-Firmen den Auslandsvertretungen suggeriert, dass die Geschleusten Fähigkeiten aufweisen, die auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt nachgefragt werden.

Parallel wurden in Rumänien Scheinehepartner angeworben. Die Eheschließungen organisierte eine Hochzeitsagentur in Hamburg, die Ehen wurden dann zum Teil in Dänemark geschlossen. Fehlten notwendige Papiere, wurden diese herbeigeschafft oder gefälscht. Der Prozess wird fortgesetzt. Urteil am 29. November.

Lesen Sie auch: Musikhochschule München - Ex-Präsident Mauser muss hinter Gitter

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.