Detektiv hat Jobverbot

Schnüffler wegen Bestechung einer Polizistin vor Gericht verurteilt. Er wollte Polizei-Daten von der Beamtin.
von  Torsten Huber
Schnüffler wegen Bestechung einer Polizistin vor Gericht verurteilt. Er wollte Polizei-Daten von der Beamtin.
Schnüffler wegen Bestechung einer Polizistin vor Gericht verurteilt. Er wollte Polizei-Daten von der Beamtin.

MÜNCHEN - Vorsicht, wenn man der Polizei bestimmte Offerten macht: Detektiv Harald B. (50) sollte für die finanziell schwach gestellte Beamtin Renate F. (48) private Ermittlungen durchführen. Der Schnüffler habe ihr angeblich angeboten: „Wenn Sie nicht zahlen können, dann zapfen Sie doch für mich bei Bedarf den Polizeicomputern an. Eine Hand wäscht die andere.“

Für den Detektiv hat das nun ein teures Nachspiel: Wegen Bestechung verurteilte ihn das Münchner Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, 1000 Euro an die Staatskasse und ein Jahr Berufsverbot. Harald B. reagierte empört:„Ich bin jetzt 30 Jahre in dem Beruf tätig. Ich bin doch nicht so blöd und besteche eine Polizistin. Ich werde in Berufung gehen.“

Die Polizistin und ihr Mann, ebenfalls ein Polizeibeamter, ermittelten 16 Jahre lang gegen die geschiedene Ex-Frau ihres Mannes. Der Hintergrund: „Mein Mann muss für sie immer noch Unterhalt zahlen, weil sie angeblich mittellos ist. Wir haben nicht herausbekommen, ob sie einen Job hat oder ob das Auto ihr gehört“, sagte Renate Z. vor Gericht.

Daraufhin suchte sie einen Privatermittler: „Die meisten waren viel zu teuer.“ Harald D. sagte ihr gleich am Telefon: „Über den Preis lässt sich reden.“ Das erste Treffen fand direkt vor einer Münchner Polizeiinspektion statt. 1500 Euro für 40 Stunden hatten Harald B. und sein Mitarbeiter David D. (26) im Vertrag schriftlich fixiert. Die Beamtin: „Mehr Geld hatten wir nicht.“

Darauf machte ihr Harald B. das unkoscheres Angebot. Die Polizistin soll gleich abgewiegelt haben: „Auf keinen Fall.“ Vergeblich ermittelten Harald B. und sein Kollege David D. Aber auch sie konnten keine Information über die zu observierende Frau recherchieren. David D. hat der Polizistin daraufhin das Honorar zurückerstattet. Er sagte: „Für mich ist ein Auftrag erst bei Erfolg erledigt.“ Gegen ihn stellte Richter Gerhard Simon das Verfahren gegen 1000 Euro ein.[

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.