Der Vermieter ist kompromisslos: Rauswurf nach 50 Jahren droht
Erneut streitet die MK 17/19 GbR des Investors R. Sch. darum, dass eine Mieterin am Herzogpark ihre Wohnung räumen soll. Am Mittwoch um 13 Uhr war eine Verhandlung angesetzt. Mehrfach waren er und sein Sohn E. Sch. vor Gericht wegen Eigenbedarfskündigungen in der Mauerkircherstraße 17 und 19 gescheitert.
Verschiedene Richter konnten seit 2022 – damals kaufte R. Sch. die beiden Häuser – in mehreren Verfahren nicht nachvollziehen, warum Familie Sch. mindestens fünf Apartments für sich brauche. Auch in der aktuell dreifachen Revision dieser Verfahren wird der Eigentümer wohl scheitern.
Ein dreivierteltes Leben an der Mauerkircherstraße 17
Auch diese Verfahren werden vor dem Landgericht in der Prielmayerstraße 7 verhandelt. Vermutet wurde von Beobachtern sowie Mietern stets, dass die Familie Sch. die Kündigungen eigentlich wegen eines Bauvorhabens Richtung Innenhof ausgesprochen hatte.
Viele Mieter wohnen seit Jahrzehnten dort. So ist es auch bei Vera B., die vor Gericht darum streitet, nach 50 Jahren in ihrer Wohnung bleiben zu dürfen. Die Frau ist in der Mauerkircherstraße 17 im Jahr 1976 eingezogen. Ihre zwei Kinder wuchsen dort auf. Dreiviertel ihres Lebens hat sie dort verbracht. Doch das alles scheint für den Vermieter nichts wert zu sein.
Technische Probleme bei der Postbank führten zum Zahlungsverzug
Der Anwalt der MK 17/19 GbR wirft Vera B. vor, im Sommer 2023 in Zahlungsverzug geraten zu sein. Das gibt sie auch zu. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Erst bekam sie Anfang Mai die Information, ab sofort die Miete auf ein anderes Konto zu überweisen. Vera B. hat ihr Konto bei der Postbank. Zu der Zeit hatte die Postbank offenbar technische Schwierigkeiten. Vera B. richtete einen Dauerauftrag auf das neue Konto ein und dachte, dass nun alles seine Ordnung haben werde. Gleichzeitig erkrankte ihr Sohn, sie war abgelenkt.
Der Dauerauftrag funktionierte nicht. Weder im Juli noch im August wurde die Miete überwiesen. "Ich habe damals keinen Hinweis von der Hausverwaltung erhalten", sagt sie vor Gericht. Die MK17/19 GbR nahm das zum Anlass, nach der fehlenden Augustmiete fristlos und ordentlich den Mietvertrag zu kündigen. Solche Kündigungen kann man offenbar nur schwer anfechten.
"Die fehlende Miete war wie ein Elfmeter für den Vermieter"
Ein Jurist im Zuhörerraum sagte nach der Verhandlung am Mittwoch: "Das war für den Vermieter die Gelegenheit, wie ein Elfmeter." Einer der drei Richter sagt offen: "Ein netter Vermieter hätte sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber sie haben keinen netten Vermieter. Er hat sie ins offene Messer laufen lassen."
Er, die Hauptrichterin sowie ein Kollege sehen das so: Es ist eine rechtmäßige Kündigung. Vera B. führte an, dass die Postbank den neuen Dauerauftrag nicht aktivieren konnte und sie die fehlenden Mieten ja nach der Kündigung nachgezahlt habe. "Sie hätten leider sicherstellen müssen, dass die Miete überwiesen wird", sagt der Richter.
"Wohin soll ich bei dem Mietmarkt nach 50 Jahren ziehen?"
Das Gericht setzte nun einen Verkündungstermin am 24. Juni fest. Bis dahin könnten sich die Anwälte beider Seiten theoretisch außergerichtlich einigen. Doch die Fronten wirken verhärtet. "Ich habe wirklich keine Ahnung, wo ich nach 50 Jahren bei dem Mietmarkt in München eine neue Wohnung finden soll", sagt Vera B. nach der Verhandlung.
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