Der "Vampir" muss nicht in die Psychiatrie

Trotz einer bizarren Vampir- Attacke gegen den eigenen Vater bleibt einem 39-Jährigen die psychiatrische Klinik erspart. So entschied das Landgericht München.  
dapd |
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Ein 39- Jähriger verletzte seinen Vater mit dem Messer und leckte dessen Blut auf (Symbolbild)
dpa Ein 39- Jähriger verletzte seinen Vater mit dem Messer und leckte dessen Blut auf (Symbolbild)

Trotz einer bizarren Vampir- Attacke gegen den eigenen Vater bleibt einem 39-Jährigen die psychiatrische Klinik erspart. So entschied das Landgericht München.

München - Er fühlte sich wie ein Vampir, verletzte seinen Vater mit dem Messer und leckte dessen Blut auf: Trotz der Attacke bleibt dem 39-Jährigen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck die psychiatrische Klinik erspart. Zwar ordnete das Landgericht München am Montag die Unterbringung in einer Anstalt an, setzte die Strafe aber zugleich zur Bewährung aus, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Demnach hatte der nach dem Konsum von Alkohol und Drogen geistig verwirrte Mann geglaubt, er müsse Blut trinken, um einem Vampirorden beizutreten. Im November 2011 ergriff er ein Messer und verletzte seinen Vater damit an der Hand. Schließlich gelang es ihm, etwas von dessen Blut aufzusaugen.

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