Der Kampf um Luies und Lytschy

München - Seit mehr als einem halben Jahr kämpft Martina K. (49) um ihre beiden Rassekatzen Luies (4) und Lytschy (5): „Ich hatte sie vorübergehend bei einer Freundin zur Pflege untergebracht. Jetzt will sie die Tiere für sich behalten“, klagt die Münchnerin.
Die Katzenzüchterin hat den Münchner Rechtsanwalt Lutz Libbertz eingeschaltet. Der Jurist sagte zur AZ: „Wir werden uns jetzt mit der Dame in Verbindung setzen. Sollte sie sich weiterhin weigern, den Besitz meiner Mandantin zurück zu geben, müssen wir rechtliche Schritte einleiten.“
Die Stubentiger sind Maine-Coon-Katzen. Die edlen Tiere sind sehr anhänglich und haben halblanges Haar. Ihr Ursprung ist der Nordosten der USA. Das Männchen Luies hat blaue Augen und ein weißes Fell. Weibchen Lytschy hat braune Augen und ein schwarzes Fell.
Beide haben einen Stammbaum und haben einen Wert von je 1000 Euro. „Ich hätte meine Lieblinge niemals abgegeben, wenn es die Umstände nicht gefordert hätten“, so die Katzenzüchterin.
2010 zog sie aus finanziellen Gründen zu einem guten Freund. In seiner Wohnung war die Tierhaltung, egal welcher Art, strikt untersagt. „Bis ich wieder eine neue Bleibe gefunden habe, dachte ich, dass die Tiere bei meiner ehemaligen Freundin gut untergebracht sind“, sagte Martina K., die die vorübergehende Übernahme nicht umsonst wollte: „Ich habe ihr jeden Monat 100 Euro gegeben, Futter und Streu extra bezahlt.“
Im Juni 2011 hat sie wieder eine eigene Wohnung in München angemietet. Neue Körbchen und einen zwei Meter hohen Kletterbaum für 300 Euro hat sie für ihre Lieblinge gekauft. „Der steht da jetzt einfach rum, weil sie meine Tiere nicht rausrückt. Ich glaube, für sie sind die Katzen so eine Art Kinderersatz geworden, an den sie sich jetzt klammert.“
Mehrmals hat sie bei der Ex-Freundin daheim angeklopft, angerufen und SMS geschickt. Martina K.: „Null Reaktion. Sie macht die Tür nicht auf, geht nicht ans Telefon.“ Falls die Ex-Freundin nicht doch noch einlenkt, muss Libbertz eine Zivilklage vor Gericht führen. Das Gericht kann dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Tiere bei der Freundin abzuholen und der Besitzerin zu übergeben. Der Gerichtsvollzieher rückt dann mit Polizei und Schlüsseldienst an.