Demo-Anschlag mit zwei Opfern in München: Hauptverfahren eröffnet

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Verdi-Demozug in der Münchner Seidlstraße beginnt nun die juristische Aufarbeitung. Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat das Hauptverfahren eröffnet – insgesamt sind 38 Verhandlungstermine geplant.
John Schneider
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Nach dem Anschlag: der Mini Cooper des mutmaßlichen Täters.
Nach dem Anschlag: der Mini Cooper des mutmaßlichen Täters. © IMAGO/Maximilian Eberl

Der Anschlag vom 13. Februar in der Seidlstraße hat die Menschen weit über München hinaus erschüttert. Der mutmaßliche Täter Farhad N. (24) war mit seinem weißen Mini in einen Demozug der Gewerkschaft Verdi gerast. Eine 37-jährige Mitarbeiterin der Stadt und ihre zweijährige Tochter starben später an ihren schweren Verletzungen.

Farhad N. war noch am Tag des Anschlags festgenommen worden und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren dann am 14. Februar von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen.

Anschlag in München: Hauptverfahren gegen Farhad N. eröffnet

Jetzt beginnt die gerichtliche Aufarbeitung des Anschlags. Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte am Dienstag, dass der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts das Hauptverfahren gegen den Angeklagten am 13. November eröffnet hat. Die Anklage des Generalbundesanwalts sei unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen worden, so Lafleur.

Mord in zwei Fällen

Die Bundesanwaltschaft hatte am 19. August Anklage gegen den Afghanen erhoben. Sie wirft dem 24-Jährigen Mord in zwei Fällen, versuchten Mord in 44 Fällen, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung sowie einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Zum Motiv erklärten die Ankläger im August: "Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus. Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen." Ist der Angeklagte schuldfähig? Zwischenzeitlich war Farhad N. wegen psychischer Auffälligkeiten untersucht worden. An der Anklageerhebung änderte das aber offenbar nichts.

38 Verhandlungstermine

Es wird ein Mammutprozess werden. Der Vorsitzende des 7. Strafsenats Michael Höhne hat insgesamt 38 Verhandlungstermine vom 16. Januar bis zum 25. Juni anberaumt.

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