Demjanjuks Anwalt verklagt die Bundesregierung

Der Anwalt des mutmaßlichen KZ-Wächters John Demjanjuk hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesregierung erhoben. Sie solle ihre Aufnahmeerklärung für den 89-jährigen Demjanjuk zurücknehmen, die sie gegenüber den USA abgegeben hat.
von  Abendzeitung
Der mutmaßliche NS-Verbrecher Ivan Demjanjuk.
Der mutmaßliche NS-Verbrecher Ivan Demjanjuk. © AP

HAMBURG/MÜNCHEN - Der Anwalt des mutmaßlichen KZ-Wächters John Demjanjuk hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesregierung erhoben. Sie solle ihre Aufnahmeerklärung für den 89-jährigen Demjanjuk zurücknehmen, die sie gegenüber den USA abgegeben hat.

Nach Informationen von Spiegel online stützte Verteidiger Ulrich Busch seine Klage im wesentlichen auf zwei Argumente: Erstens sei die Zustimmung der deutschen Behörden zu einer Abschiebung Demjanjuks nach Deutschland eine „Gesetzesumgehung“. Die Bundesregierung hätte stattdessen einen Antrag auf Auslieferung stellen müssen.

Dabei hätte allerdings auch von deutscher Seite geprüft werden müssen, ob Demjanjuk transport- und haftfähig sei. Um Demjanjuks Gesundheitszustand gibt es in den USA erbitterten Streit. Die Familie sagt, er sei zu krank, um in Deutschland vor Gericht gestellt werden zu können, die US-Behörden haben festgestellt, er sei transportfähig.

Busch wirft den deutschen Behörden außerdem vor, sie hätten keinerlei Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass Demjanjuk freigesprochen werde oder gar nicht prozessfähig sei. Selbst dann könne er, einmal abgeschoben, nie wieder in die USA zurückkehren. Zusätzlich hat der Anwalt einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Die Berliner Richter sollen die Aufnahmeerklärung der Bundesregierung so lange außer Kraft setzen, bis das Gericht entschieden hat.

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