Demjaniuk ein "Justizopfer"?
München - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher John Demjanjuk (91) hat jetzt die Verteidigung das Wort. Anwalt Ulrich Busch hat angekündigt, dass die Plädoyers von ihm und seines Kollegen Günther Maull drei Tage dauern werden – und am Ende steht fest: „Freispruch, Haftentlassung. Und wenn nicht, Revision.“
Sechs Jahre Gefängnis hat die Staatsanwaltschaft für die Beihilfe zum Mord an 27900 Juden gefordert. Demjanjuk soll als Hilfswächter im Zweiten Weltkrieg im Vernichtungslager Sobibor in Polen die KZ-Häftlinge von der Bahnhofsrampe in die Gaskammern geführt haben.
Nebenkläger, dessen Angehörige damals in Sobibor um Leben kamen, hatten die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis verlangt (AZ berichtete). Busch hingegen hält Demjanjuk für unschuldig: „Es ist in keiner Weise bewiesen, dass Demjanjuk Wachmann in Sobibor gewesen ist.“ Sollte er tatsächlich Hilfswachmann in Sobibor gewesen sein, könne man ihm auch dann keine Beihilfe zum Mord vorwerfen. Denn als Kriegsgefangener habe er damals keine andere Wahl gehabt.
Busch sieht in seinem Mandanten vor allem ein „Justizopfer“. Demjanjuk war mit „Iwan dem Schrecklichen“, einem KZ-Schergen aus Treblinka, verwechselt worden. Er saß deswegen achteinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Fünf Jahre davon in einer israelischen Todeszelle. „Wer fünf Jahre unschuldig in einer Todeszelle gesessen hat, hat sicher alles, was er in seinem Leben davor begangen hat, gebüßt“, sagte Busch.
Demjanjuk wurde zudem durch die Auslieferung nach Deutschland von seiner in den USA lebenden Familie getrennt. Das sei unabhängig vom Verfahren bereits eine harte Strafe. Sein Mandant werde nun entweder „hinter den Mauern eines Gefängnisses oder hinter den Mauern eines Altersheims dahinsiechen und bei Eintritt seines Todes anonym verscharrt werden“.
88 Verhandlungstage sind seit dem Prozessbeginn im November 2009 vergangen. Busch hatte hunderte von Anträge gestellt, meist ohne Erfolg. In seinem Plädoyer kritisierte er, dass Zeugen, die er hören, und Dokumente, die er einführen wollte, nicht herangezogen wurden. Das Urteil könnte noch im Mai fallen.
- Themen: