Das Rätsel um die verschwundene Million

Zwei Jahre und zehn Monate Haft: Ein Anwalt ist am Montag vom Münchner Landgericht verurteilt worden. Der Mann hatte fast eine Million Euro einer Mandantin veruntreut. Das Geld bleibt verschollen.
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Eine Million veruntreut: Stephan H. vor Gericht
John Schneider Eine Million veruntreut: Stephan H. vor Gericht

MÜNCHEN - Zwei Jahre und zehn Monate Haft: Ein Anwalt ist am Montag vom Münchner Landgericht verurteilt worden. Der Mann hatte fast eine Million Euro einer Mandantin veruntreut. Das Geld bleibt verschollen.

Warum er nicht schon 2008 einsichtig wurde, als ihn ein Zivilgericht zur Zahlung einer knappen Million Euro an eine geprellte Mandantin verdonnerte, wollte der Richter von ihm wissen. Ein Strafprozess wäre dem Rechtsanwalt Stephan H. (39) dann erspart geblieben. Eine Antwort bekam der Richter nicht. Wie so vieles in dem zweistündigen Verfahren nicht geklärt werden konnte. Vor allem die Fragen nach dem Verbleib der unterschlagenen 948000 Euro, dem Motiv der Tat oder wie ein versierter Jurist glauben kann, mit einer solch plumpen Unterschlagung durchzukommen.

Für ein Urteil hat es immerhin gereicht. Zwei Jahre und zehn Monate muss Stephan H. wegen Untreue ins Gefängnis, weil er 2007 das Geld einer vermögenden Mandantin, das für den Kauf einer Villa in Grünwald bestimmt war, in die eigene Tasche steckte.

Seine Anwälte Christoph Knauer und Florian Ufer erklärten zu Prozessbeginn für ihren Mandanten, dass er die Tat einräumt. Zur Beute nur soviel: „Das Geld ist nicht mehr vorhanden.“

Damit musste sich das Gericht zufrieden geben. Und wurde doch milde gestimmt. Denn die Familie von Stephan H. sprang in die Bresche. Gestern wechselten 600000 Euro den Besitzer. Damit hat das Opfer insgesamt über 700 000 Euro zurück erhalten. Über zwei Drittel ihres Schadens, der vom Richter inklusive Zinsen und Anwaltskosten auf über eine Million Euro geschätzt wird.

Dass er sich seine Existenz zerstört hat, ist dem Karriere-Juristen klar. „Er wird noch diese Woche seine Zulassung zurückgeben“, erklärte sein Anwalt Knauer. „Mein Mandant hat sich seinem schweren Fehler gestellt.“ Das schon. Den Grund für den „schweren Fehler“ blieb er aber Prozessbeteiligten und Opfer schuldig. So darf weiter gerätselt werden, in welchen dunklen Kanälen die Million verschwunden ist. jot

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