"Das Phantom": Sechs Jahre Haft für Sex-Täter

Mindestens 17 Frauen hat "das Phantom" nachts überfallen und verfolgt. Jetzt kommt der Sex-Täter ins Gefänfgnis. Der Mann wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
dpa |
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Mit diesem Phantombild suchte die Polizei nach dem Mann, dem 17 Sexualstraftaten zur Last gelegt werden.
Polizei/imago/Feindt 6 Mit diesem Phantombild suchte die Polizei nach dem Mann, dem 17 Sexualstraftaten zur Last gelegt werden.
"Das Phantom": Mit diesem Bild suchte die Polizei nach dem Sextäter.
Polizei 6 "Das Phantom": Mit diesem Bild suchte die Polizei nach dem Sextäter.
Auftatmen nach Jahren der Angst: So berichtete die AZ am 11. September 2010 über die Festnahme des „Phantoms“.
AZ 6 Auftatmen nach Jahren der Angst: So berichtete die AZ am 11. September 2010 über die Festnahme des „Phantoms“.
Der erste Tatort: Auf dem Heimweg wird das Opfer auf der Fraunhofer Straße von dem Täter verfolgt.
Gregor Feindt 6 Der erste Tatort: Auf dem Heimweg wird das Opfer auf der Fraunhofer Straße von dem Täter verfolgt.
Der Fall, der der Soko ihren Namen gibt: Auf dem Heimweg vom Backstage wird eine Frau in der Elsenheimer Straße überfallen.
imago 6 Der Fall, der der Soko ihren Namen gibt: Auf dem Heimweg vom Backstage wird eine Frau in der Elsenheimer Straße überfallen.
U-Bahn-Station Wettersteinplatz: Hier stieg Opfer Nr. 5 aus.
imago 6 U-Bahn-Station Wettersteinplatz: Hier stieg Opfer Nr. 5 aus.

München – Ein Serien-Sextäter ist am Donnerstag vom Münchner Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der 41-Jährige hatte gestanden, von 2005 bis 2010 nachts Frauen verfolgt und überfallen zu haben. Das Gericht sprach ihn der Vergewaltigung sowie versuchter und vollendeter sexueller Nötigung schuldig. Ein Psychiater hatte den Kraftfahrer als „Beute suchenden Stalker“ bezeichnet. Sex habe nicht im Vordergrund der Verbrechen gestanden. Das Hauptmotiv des Angeklagten sei gewesen, Macht auszuüben und die Opfer durch Angst zu beherrschen.

Nach dem 41-Jährigen hatte eine Sonderkommission fünf Jahre lang gefahndet. Er hatte die Verbrechen nach seiner Verhaftung im September vergangenen Jahres eingeräumt und gesagt, er sei erleichtert über seine Festnahme. Seine Bereitschaft zu einer Therapie hatte der Mann schon während der Untersuchungshaft in einem Brief an den Gefängnis-Psychiater Matthias Hollweg beteuert.

Weder Hollweg noch sein Kollege Norbert Nedopil als Gutachter des Gerichts billigten dem Angeklagten erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. „Stalking ist keine psychische Störung“, sagte Nedopil. Gleichwohl sei eine Therapie „wohl angebracht“, um die Lebensgeschichte des Angeklagten aufzuarbeiten. Dessen zwiespältiges Verhältnis zu seiner Mutter, der „Tyrannin seines Lebens“ habe schon während der späten Phase der Pubertät zu nächtlichen Streifzügen geführt. Dieses Verhalten habe sich gesteigert und schließlich in Krisen zu den Übergriffen geführt. „Es ist zu einem eingeschliffenen Muster geworden“, so der Psychiater Nedopil.

Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht besonders das Geständnis, das den 17 Frauen eine Konfrontation mit ihrem Peiniger ersparte. Dieser empfinde „ehrliche Reue“. Andererseits müsse die lange Dauer von fünf Jahren ins Gewicht fallen, in denen den Frauen Schlimmes passiert sei. Der bislang unbescholtene 41-Jährige nahm das Urteil an.

 

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