"Das Phantom": Sechs Jahre Haft für Sex-Täter
München – Ein Serien-Sextäter ist am Donnerstag vom Münchner Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der 41-Jährige hatte gestanden, von 2005 bis 2010 nachts Frauen verfolgt und überfallen zu haben. Das Gericht sprach ihn der Vergewaltigung sowie versuchter und vollendeter sexueller Nötigung schuldig. Ein Psychiater hatte den Kraftfahrer als „Beute suchenden Stalker“ bezeichnet. Sex habe nicht im Vordergrund der Verbrechen gestanden. Das Hauptmotiv des Angeklagten sei gewesen, Macht auszuüben und die Opfer durch Angst zu beherrschen.
Nach dem 41-Jährigen hatte eine Sonderkommission fünf Jahre lang gefahndet. Er hatte die Verbrechen nach seiner Verhaftung im September vergangenen Jahres eingeräumt und gesagt, er sei erleichtert über seine Festnahme. Seine Bereitschaft zu einer Therapie hatte der Mann schon während der Untersuchungshaft in einem Brief an den Gefängnis-Psychiater Matthias Hollweg beteuert.
Weder Hollweg noch sein Kollege Norbert Nedopil als Gutachter des Gerichts billigten dem Angeklagten erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. „Stalking ist keine psychische Störung“, sagte Nedopil. Gleichwohl sei eine Therapie „wohl angebracht“, um die Lebensgeschichte des Angeklagten aufzuarbeiten. Dessen zwiespältiges Verhältnis zu seiner Mutter, der „Tyrannin seines Lebens“ habe schon während der späten Phase der Pubertät zu nächtlichen Streifzügen geführt. Dieses Verhalten habe sich gesteigert und schließlich in Krisen zu den Übergriffen geführt. „Es ist zu einem eingeschliffenen Muster geworden“, so der Psychiater Nedopil.
Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht besonders das Geständnis, das den 17 Frauen eine Konfrontation mit ihrem Peiniger ersparte. Dieser empfinde „ehrliche Reue“. Andererseits müsse die lange Dauer von fünf Jahren ins Gewicht fallen, in denen den Frauen Schlimmes passiert sei. Der bislang unbescholtene 41-Jährige nahm das Urteil an.
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