Das Gericht nahm ihr das Kind weg: Mutter kämpft um Sohn

MÜNCHEN - In erster Instanz hat ihr das Amtsgericht das Kind (10) weggenommen und dem Vater das Sorgerecht übertragen. Ab Donnerstag wird der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) neu aufgerollt.
Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg – das Urteil des Münchner Amtsgerichts sorgte im vergangenen Dezember für Empörung. „Es war wie in einem schlechten Film. Mein Sohn wurde ins Richterzimmer eingesperrt und später meinem Ex-Mann übergeben. Ich durfte ihn nicht einmal mehr sprechen“, erinnert sich Monika H. (Name geändert).
Inzwischen darf sie alle 14Tage ihren Sohn Martin für zwei Tage sehen. Das Oberlandesgericht München (OLG) wird ab heute den Fall neu aufrollen. „Wir hoffen, dass unsere Mandantin ihren Sohn zurück bekommt“, sagt Anwalt Lutz Libbertz.
Vor eineinhalb Jahren scheiterte die Beziehung. Monika H. zog aus der gemeinsamen Wohnung aus, meldete ihren Sohn in einer neuen Schule an. Das Sorgerecht des Buben hatten beide Eltern. Das Problem: Trotz mehrfacher Umgangsvereinbarung konnte der Vater sein Kind in 18 Monaten nur fünf Mal sehen.
Nach diversen Auflagen, Mediationsversuchen und der Einschaltung einer Beratungsstelle sowie eines Umgangspflegers schuf das Amtsgericht plötzlich neue Tatsachen. Das Sorgerecht in Bezug auf Aufenthalt, Gesundheitsfürsorge und Schule wurde dem Vater übertragen. Der konnte damals nach der Verhandlung seinen Sohn aus dem Richterzimmer sofort mit nach Hause nehmen. (AZ berichtete).
Warum ist die Situation so eskaliert? Dazu Monika H.: „Mein Sohn wollte nicht zu meinem Mann. Er hat immer gesagt: ,Ich mag nicht zum Papa.’“ An diesem Umstand soll der Vater schuld sein. „Er hat uns die Polizei ins Haus geschickt, um das Kind mit Gewalt zu sich holen“, sagt die Mutter. Momentan gehe es dem kleinen Martin ganz schlecht. „Ich weiß, dass mein Mann ihn unter Druck setzt. Täglich impft er dem Kind ein, dass es vor Gericht sagen soll, dass es nicht zu Mama will. Wenn er das nicht so sagen würde, dann passiere was“, behauptet Monika H., die keine Hoffnung mehr hat, dass sich die Situation noch einmal entspannt.
Neue Hoffnung allerdings gibt der Mutter ein vorläufiger Beschluss des OLG (Aktenzeichen: 12 UF 1748/09 und 551 F 5932/09). Der weist auf „schwerwiegende Verfahrensmängel“ des Amtsgerichts hin. Ein Verfahrenspfleger für das Kind sei nicht bestellt worden. Dies sei in solch einem Verfahren aber „zwingend notwendig“. Gegen die Aufklärungspflicht habe das Amtsgericht auch verstoßen, „indem es kein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit des Vaters und dessen Bindungstoleranz erstellt hat“.
Im Beschluss heißt es weiter: Die Aufhebung des Erst-Urteils könne in Betracht kommen. Torsten Huber