Darf man so einen Hund treten?
München - Die Vorwürfe vor dem Münchner Amtsgericht klingen schlimm: Im August 2010 soll Bernhard U. dem Bullterrier „Ruby” (1) einen derart heftigen Fußtritt verpasst haben, dass das Tier einen Meter durch die Luft flog.
Physiker Bernhard U. streitet die Vorwürfe, ein Tierquäler zu sein, ab: „Ich habe dem Hund nichts getan. Ich mag Tiere und war auch Mitglied im Tierschutzverein.” Dann berichtet er von einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit mit Thomas S. (45). „Ich wohne seit sechs Jahren dort. Herr S. wohnt über mir. Das Haus ist sehr hellhörig. Oft ging es laut umher bei meinem Nachbarn. Auf der Straße haben wir uns dann relativ aggressiv ausgesprochen.”
Thomas S. soll seine Partys sogar auf dem Balkon gefeiert haben. Der Angeklagte habe ihm gedroht, dass er die Polizei einschalten werde, wenn die Gäste nicht vom Balkon verschwinden. Im Gegenzug drohte ihm der Nachbar mit einem Anwalt.
Am Tattag trafen sie sich zufällig gegen 16 Uhr im Erdgeschoss vor dem Fahrstuhl. In der Nacht davor hatte es wieder einmal Ärger wegen des ständigen Lärms aus der Wohnung von Thomas S. gegeben. Der Angeklagte habe Gegenstände in seiner Wohnung laut auf den Boden geworfen. Bernhard U. soll Thomas S. deshalb angeschrien haben: „Blödes Arschloch. Rechtsradikales Schwein.” Der Nachbar erwiderte: „Arschloch.”
Vor Gericht schien es so, als hätten sich die beiden Streithähne inzwischen vertragen. Thomas S. sagte: „Ich möchte nicht, dass er bestraft wird.” An einen Tritt gegen seinen Hund konnte er sich plötzlich nicht mehr richtig erinnern: „Die Leine spannte plötzlich und der Hund lag hinter mir.”
Das Verfahren wurde folglich eingestellt.
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