Dachau-Killer wird noch heute operiert

Dem Todesschütze von Dachau sollte heute im Rollstuhl der Prozess gemacht werden. Doch der Staatsanwalt-Mörder ist krank.
von  Torsten Huber
Hier wird der Todesschütze von Dachau abgeführt.
Hier wird der Todesschütze von Dachau abgeführt. © Christian Chymyn/dapd

Dem Todesschütze von Dachau sollte heute im Rollstuhl der Prozess gemacht werden. Doch der Staatsanwalt-Mörder ist krank

MÜNCHEN - AZ-Gerichtsreporter Torsten Huber ist inzwischen in Saal 101 – dem „großen Bunker“, wie es im Jargon heißt – eingetroffen. Er berichtet live vom Prozess um den Staatsanwalt-Mörder Rudolf U.. Der Ex-Transportunternehmer hatte am 11. Januar den 31-jährigen Tilman T. im Amtsgericht Dachau erschossen.

Es ist ein Hochsicherheits-Prozess, der hier abgehalten wird: in dem großen, abhörsicheren Raum mit nur zwei schmalen Fenstern. Die TV-Teams sind natürlich auch schon da – und die ersten Zuschauer trudeln auch schon ein. Doch dann die überraschende Nachricht: Der Prozess findet in Abwesenheit des Angeklagten statt. Der Mordprozess war wegen einer Erkrankung des Mannes bereits von Ende Oktober auf Anfang November verschoben worden. Der diabeteskranke Transportunternehmer litt seinem Verteidiger zufolge noch vor zwei Wochen an einer beginnenden Blutvergiftung und wollte sich nicht lebenserhaltend behandeln lassen. Eine Beinamputation sorgte für Wirbel, da sie nach Vorwürfen des Angeklagten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vorgenommen wurde.

Rudolf U. wird heute operiert. Laut Gutachter Dr. Malte Ludwig kann er frühestens am Mittwoch vor Gericht erscheinen. Der Angeklagte soll sich nur von Chips, Schokolade und Milch ernährt haben. Dies hat seinen Gesundheitszustand verschlechtert. Das Krankenbett steht bereits im Sitzungssaal 101. Bis Ende November sind elf Verhandlungstage angesetzt. Wie lange sich der Prozess hinziehen wird, ist laut einer Gerichtssprecherin völlig offen und könne sich jeden Tag neu entscheiden.

Nach rund einer Stunde Verhandlungsdauer ist der Prozess am Mittag unterbrochen worden. Die Richter wollen entscheiden, ob gegen den schwer kranken Angeklagten auch in Abwesenheit verhandelt werden kann.

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