CSU fordert Radlverbot in Münchens Grünanlagen

Für rücksichtslose Radler soll es laut dem Vorschlag der CSU in den Münchner Grünanlagen bald keinen Platz mehr geben.
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Radlerinnen (Symbolbild).
Radlerinnen (Symbolbild). © Hendrik Schmidt/dpa

München - Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat hat sich für ein Radfahrverbot in den Münchner Grünanlagen ausgesprochen. Radl werden in den Parks nicht grundsätzlich verboten. Fahrradfahrer sollen künftig nur noch auf den für sie vorgesehen Wegen fahren dürfen, heißt es im CSU-Antrag.

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Kinder sollen von der neuen Regelung ausgenommen werden. Zudem fordert die Partei, dass die Stadt die Radlwege in Parks und Grünanlagen besser ausschildern soll. Die CSU will mit ihrem Verbotsvorschlag bewirken, dass es weniger Konflikte zwischen Fußgängern und Radlern gibt. Fahrradfahrer würden laut dem Schreiben "oftmals mit nicht angepasster Geschwindigkeit und einem entsprechend rücksichtslosen Fahrverhalten" durch die Grünanlagen fahren.

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32 Kommentare
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  • Bürger Münchens am 30.10.2021 22:47 Uhr / Bewertung:

    Gebt den Radfahrern neben den Parks Wege auf denen sie komfortabel UND sicher fahren können... dann werden sie nicht in die Grünanlagen fahren.

    Die Radler fahren doch nicht in die Parks weil sie unbedingt in einen Park wollen, sondern weil außerhalb der Parks die Bedingungen zum Radfahren so schlecht sind.

  • Karljörg am 29.10.2021 13:40 Uhr / Bewertung:

    Wenn überhaupt nur normales Radfahren ( nicht E-Fahrräder u.ä.) und nur auf genau ausgewiesenen Wegen.
    Strafen für Radfahrer - mit und ohne E-Antrieb - egal ob gegen die Fahrtrichtung, Rotlicht missachten u. v . andere mehr, sollten/müssten den Strafen, wie denen der KFZ- Fahrer gleichgestellt werden.

  • tutwaszursache am 29.10.2021 14:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Karljörg

    Warum sollten die Strafen für Regelverstöße mit einem muskelbetriebenen Fahrzeug, in der Regel nicht über 100kg schwer/über 25km/h schnell, genauso hoch sein wie für Verstöße mit einem Kraftfahrzeug, in der Regel über 1.5t schwer und meist über 50km/h schnell? Wollen Sie Fußgänger auch genauso hart bestrafen wie Gefahrgutfahrer? Die durch die Verstöße für andere Verkehrsteilnehmer entstehende Gefahren sollten schon Berücksichtigung finden.

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