Corona-Verstöße: Anzeige gegen Bar-Chef und Party-Auflösung durch Polizei

Die Polizei München meldet am Sonntag drei Einsätze, bei denen in hoher Anzahl gegen das Infektionsschutzgesetz während der Corona-Pandemie verstoßen wurde.
von  AZ
Am Wochenende gab es in München mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (Symbolbild).
Am Wochenende gab es in München mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (Symbolbild). © Paul Zinken (dpa)

München - Eine Streife wurde am Samstag gegen 1.30 Uhr auf eine Bar in der Schwanthalerstraße aufmerksam, da sich dort mindestens 50 Leute zum Teil draußen, zum Teil drinnen ohne Mindestabstand und ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz aufhielten.

25.000 Euro Strafe für Bar-Besitzer

Wie die Polizei weiter berichtet, wurden deshalb Kontrollen durchgeführt und der Geschäftsführer entsprechend belehrt. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Bis zu 25.000 Euro Strafe muss er zahlen.

Zu eng bestuhlt: Bar-Gäste feiern ohne Mindestabstand

Auch der Betreiber einer Bar in der Berg-am-Laim-Straße wurde am Samstag gegen 22.45 Uhr angezeigt. Hunderte Gäste hielten sich dort nach Polizeiangaben auf. Tische und Stühle waren so eng angeordnet, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden konnte. Die Hälfte der Gäste wurde durch die Beamten zum Gehen aufgefordert. 

Party im Music Club Munich aufgelöst

Ebenfalls am Samstagabend erhielt die Münchner Polizei die Info, dass im und am Music Club Munich in Freimann eine größere Party stattfinden soll. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Vorschriften der geltenden Allgemeinverfügung nicht eingehalten wurden. 50 Autos parkten vor der Partylocation, die monatelang geschlossen war. Im Saal hielten sich 130 Personen auf. Die Vorgaben des Infektionsschutzes wurden hierbei komplett ignoriert, teilten die Beamten am Sonntag mit. 

Ein Infektionsschutzkonzept soll es auch nicht gegeben haben. Die Personen sollen zudem ohne Maske und ohne Mindestabstand gefeiert haben. Die Polizei löste die Party daraufhin auf. Von allen Personen wurden die Personalien erhoben. Die Gäste, vor allem aber auch den Veranstalter, erwarten hier nun entsprechende Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.

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